Willkommen beim Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“!
Das Netzwerk unterstützt Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthalt in Schleswig-Holstein dabei, Ausbildung und Arbeit zu finden. Ziel ist die dauerhafte Integration von Flüchtlingen.
weitere Informationen
Aktuell
Hilfreiche Übersicht Aufenthaltsstatus/Leistungsanspruch und Arbeitsmarktzugang
Kiel, Februar 2012
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat ein E-Book herausgegeben, das es ermöglicht, sortiert nach Aufenthaltsstatus zu erfahren, welcher Zugang zum Arbeitsmarkt und welcher Leistungsanspruch jeweils besteht. Dazu kann man einfach auf das Register auf der rechten Seite des pdf-Dokuments klicken.
Hier zum (auf Grund der Dateigröße etwas länger dauernden) Download der Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis. Aufenthaltsstatus <=> Leistungsanspruch.
Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" erschienen
Kiel, 16. Januar 2012
Die Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" vom 3. November 2011 ist fertiggestellt. Neben Stellungnahmen von Sachverständigen aus NGOs und Verwaltung dokumentiert sie die Podiumsdiskussion mit Mitgliedern aller Landtagsfraktionen.
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Neues Infomaterial für Flüchtlinge und in der Flüchtlingssolidarität Tätige
Kiel, 5. Januar 2012
Für Flüchtlinge und in der Flüchtlingssolidarität Tätige gibt es neue Flyer, die jeweils in Kurzform die wichtigsten Informationen zum Leben mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sowie zu den Bedingungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis geben.
Auch das Infofaltblatt zur Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche wurde aktualisiert. Alle Flyer werden zur Zeit in mehrere Sprachen übersetzt.
Die Infoflyer stehen
hier zum Download zur Verfügung.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse "auf Probe" in Schleswig-Holstein
Kiel, 22. Dezember 2012
Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG "auf Probe" können ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, auch wenn sie noch nicht eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Diesen Beschluss der Innenministerkonferenz am 8./9. Dezember setzt das Justizministerium Schleswig-Holsteins in seinem Erlass vom 16. Dezember um. Als Voraussetzung für die Verlängerung wird genannt, "dass die Betroffenen weiterhin im Rahmen ihrer jeweiligen Lebenssituation nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige bemüht haben, und daher die Annahme gerechtfertig ist, dass der Lebensunterhalt zukünftig eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert wird." Ergänzend gilt der Erlass vom 4.12.2009 fort.
Der Antrag muss bis Jahresende gestellt werden, während der Entscheidung über die Verlängerung erhalten die Betroffenen eine Fiktionsbescheinigung.
Den aktuellen Erlass des Justizministeriums SH finden Sie
hier, angehängt ist der Beschluss der Innenministerkonferenz.
Aufenthaltsrecht für integrierte Geduldete - Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein
Kiel, 1. Dezember 2011
Um Menschen, die mit einer "Duldung" (d.h., ausreisepflichtig) über viele Jahre hier leben, die Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu geben, schlägt Schleswig-Holstein dem Bundesrat eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor. Geduldete Flüchtlinge, die sich in Deutschland integriert haben, sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b beantragen können, der neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügt werden soll.
Wesentliche Inhalte des Vorschlags finden Sie
hier.
Zum Wortlaut der Schleswig-Holsteinischen Bundesratsinitiative
hier.
Handreichung für Beratungsstellen zur Verlängerung von nach der gesetzlichen Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnissen
Kiel, 23.11.2011
Trotz der erfreulichen Bundesrats-Initiative Schleswig-Holsteins für eine neue, stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung ist die Zukunft der Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der Gesetzlichen Altfallregelung erhalten hatten (§§ 104 a und b bzw. § 23 Abs. 1 AufenthG), nicht gesichert.
Vermutlich wird sich erst zu Jahresende entscheiden, ob und nach welchen Kriterien ihre Aufenthaltserlaubnisse verlängert werden. Eine hilfreiche Handreichung der Diakonie für die Beratungspraxis finden Sie
hier.
Veranstaltungsbericht "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" am 3.11.2011 im Kieler Landeshaus
Kiel, 9. November 2011
Am 3. November fand die gut besuchte Veranstaltung „Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung“ im Landeshaus in Kiel statt. Den ausführlichen Bericht über die Veranstaltung finden Sie
hier, die Pressemitteilung der VeranstalterInnen
hier.
Es wird eine Dokumentation der Veranstaltung erstellt, die ebenfalls auf dieser Seite verfügbar sein wird.
Mehr Informationen zur Bleiberechtsregelung erhalten Sie
hier
Auftaktveranstaltung „Handwerk ist interkulturell“ und Verleihung der Unterzeichnerurkunden der Charta der Vielfalt am 14.9.2011 in Lübeck
Kiel, 20.9.2011
Den Bericht über die Veranstaltung finden Sie
hier.
Bewegung im Bleiberecht: Vorstoß des Integrationsministers Schmalfuß
Kiel, 26. August 2011
Der Schleswig-Holsteinischen Landtag diskutierte heute über den Vorstoß von Integrationsminister Schmalfuß, langjährig geduldeten, integrierten Flüchtlingen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu verleihen. Alle im Landtag vertretenen Parteien begrüßten prinzipiell die Einführung einer solchen stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung.
Die Kriterien, nach denen Geduldete ein Aufenthaltsrecht erhalten sollen, sollen im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert werden. Da es sich beim Aufenthaltsrecht um Bundesrecht handelt, wird der Minister den Vorschlag in den Bundesrat einbringen.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bewertet den
Vorstoß des Ministers und die
Landtagsdebatte in Pressemitteilungen.
Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche seit 1. Juli in Kraft
Kiel, 4. Juli 2011
Zum 1. Juli 2011 ist die neue Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche in Kraft getreten. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Schleswig-Holstein leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Auch ihre Eltern und minderjährigen Geschwister können unter ähnlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt der gesamten Familie ohne öffentliche Mittel finanzieren können.
Die Voraussetzungen regelt Art. 1 des "Zwangsheiratsbekämpfungsgesetzes", das Sie
hier einsehen können.
Einen Informationsflyer für Jugendliche, den das Netzwerk Land in Sicht! erarbeitet hat, können Sie
hier herunterladen und ausdrucken.
Mehr Informationen zur Bleiberechtsregelung für Jugendliche finden Sie
hier.
Bildungs- und Teilhabepaket auch für Flüchtlingskinder
Kiel, 28. Juni 2011
Auch Flüchtlingskinder, die abgesenkte Leistungen nach § 3 AsylbLG beziehen, können die Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen. Dies geht aus einer
Presseinformation von Justizminister Schmalfuß hervor, der inzwischen einen entsprechenden Erlass an die Kommunen verschickt hat.
Über das Bildungspaket können Anträge auf Kostenübernahme bzw. Zuschüsse gestellt werden für Schulbeihilfe, Schülerbeförderung, Klassenfahrten, Schulessen, Lernförderung (z.B. Nachhilfe) und "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" (z.B. Vereinsmitgliedschaften). Eine Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie
hier.
Die Leistungen müssen vorab beim Sozialamt beantragt werden, Rechtsgrundlage ist § 6 AsylbLG. Das Land übernimmt 70 % der Kosten, die restlichen 30 % trägt die Kommune.
Residenzpflicht in Schleswig-Holstein weitgehend abgeschafft
Kiel, 1. Juni 2010
Die "Residenzpflicht", die es Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstat verbot, ihren Landkreis ohne Einholen einer gesonderten Erlaubnis zu verlassen, ist in Schleswig-Holstein weitgehend abgeschafft.
Asylsuchende dürfen sich seit 27. Mai 2011 während ihres Asylverfahrens frei im ganzen Bundesland bewegen (Ausnahme: der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster in den ersten drei Monaten nach Ankunft). Dies geht aus einer Änderung der Landesaufnahmeverordnung hervor, die Sie
hier einsehen können.
Die Bewegungsfreiheit gilt nunmehr in der Regel auch für Flüchtlinge mit einer "Duldung". Ihren Aufenthalt kann die Ausländerbehörde jedoch weiterhin auf den Landkreis beschränken - z.B. wenn Geduldeten vorgeworfen wird, dass sie das Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben, oder wenn Ausweisungsgründe vorliegen. Dies regelt der
Erlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein vom 27.5.2011, einsehbar
hier.
Auch bei Fortbestehen der Residenzpflicht soll die Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis in bestimmten Fällen (bei dringendem öffentlichen Interesse, zwingenden Gründen oder wenn ein Versagen eine unbillige Härte bedeuten würde) erteilen. Sie kann diese auch zum Zweck des Schulbesuchs, der Aus- und Weiterbildung oder eines Studiums erteilen.
Die Änderungen bei der Residenzpflicht betreffen nicht die Wohnsitzauflage, die Flüchtlinge mit Duldung oder Gestattung dazu verpflichtet, im Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde zu wohnen.
Schulung "Vom Arbeitsverbot zur Aufenthaltsverfestigung. Die Hürde 'mangelnde Mitwirkung' überwinden"
Kiel, 12.5.2011
Die Schulung unter der Leitung von Dr. Barbara Weiser (Juristin, Caritas Osnabrück) am 9. Juni 2011 in Neumünster beschäftigte sich mit dem ausländerrechtlichen Arbeitsverbot für "geduldete" Flüchtlinge.
Anhand eines Vortrags, Hintergrundmaterials und Fallbeispielen wurde erarbeitet, wie Flüchtlingen mit einer Duldung, denen seitens der Ausländerbehörde ‚mangelnde Mitwirkung’ vorgeworfen wird, unter bestimmten Bedingungen doch noch der Weg zu Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsverfestigung ermöglicht werden kann.
Den Vortrag können Sie
hier herunterladen.
Neuerung bei der Beantragung von Beschäftigungserlaubnissen
Kiel, 10. Mai 2011
Seit dem 1. Mai 2011 hat sich das Verfahren zur Arbeitsmarktzulassung teilweise geändert. Der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlabnis wird weiterhin bei der Ausländerbehörde gestellt und von dieser an die Arbeitsagentur weitergeleitet. Diese schaltet jedoch nun die "Zentrale Auslands- und Fachvermittlung" (ZAV) ein, die die Erteilung gemeinsam mit der Arbeitsagentur vor Ort prüft.
Um zu erfahren, in welchem Stadium sich der Antrag befindet, kann man die ZAV unter der Servicenummer 0228 / 713 2000 anrufen.
Die Bundesarbeitsagentur informiert über das geänderte Verfahreren in einem Faltblatt, da Sie
hier herunterladen können.
Weitere Informationen zum Arbeitserlaubnisverfahren finden Sie
hier.
Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche - Vorgriffsregelung in Schleswig-Holstein
Kiel, 25.3.2011
Das Justizministerium Schleswig-Holstein verabschiedete am 22. März in Vorgriff auf die gesetzliche Bleiberechtsregelgung für "gut integrierte" Jugendliche einen Erlass. Dieser regelt, dass für geduldete Jugendliche und ihre Familienangehörigen eine sechsmonatige Aussetzung der Abschiebung verfügt werden soll, wenn sie voraussichtlich von der Regelung profitieren werden.
Die geplante Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche wird in Kürze vom Bundestag im Rahmen des sogenannten Zwangsheiratsbekämpfungsgesetzes beschlossen werden. (Kritik am Gesetzesvorhaben formuliert u.a. die
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V. vom 11.3.2011).
Dem Erlass beigefügt ist das Beschlussprotokoll des Bundestags-Innenausschusses vom 16.3.2011, online erreichbar
hier.
Evaluation des Xenos-Programms "Bleibeberechtigte und Flüchtlinge I"
Kiel, Februar 2011
Das Programm "Xenos- Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge", aus dem u.a. das Netzwerk "Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein" finanziert wurde, ist sehr positiv evaluiert worden.
So konnten laut externer Evaluation über die Hälfte aller TeilnehmerInnen in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Ein gutes Drittel hat an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen.
Präsentation der Evaluationsergebnisse
Kurzfassung der Evaluation
Evaluation (Volltext)
Erlass: großzügige Ermessensausübung für "Land in Sicht!"-TeilnehmerInnen
Kiel, 20. Januar 2011
Das Justizministerium Schleswig-Holstein bittet in seinem
Erlass vom 14. Januar 2011 die Ausländerbehörden um wohlwollende Ermessensausübung hinsichtlich der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen für Betriebspraktika.
Außerdem soll bei der Erteilung von "Verlassenserlaubnissen" zur Teilnahme an Netzwerk-Aktivitäten das Ermessen grundsätzlich zugunsten der Netzwerk-TeilnehmerInnen ausgelegt werden. Den Erlass finden Sie
hier.
Das Ministerium unterstützt damit das Betreben der Flüchtlinge, in Schleswig-Holstein Fuß zu fassen und vor allem Arbeit zu finden. Bei der Arbeitssuche spielen Hindernisse wie eine fehlende oder beschränkte Arbeitserlaubnis eine große Rolle. Auch die sogenannte "Residenzpflicht" erschwert Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus die Arbeitssuche, da sie zum Verlassen ihres Landkreises jeweils eine Erlaubnis beantragen müssen.
Bleiberecht für leistungsfähige Jugendliche - Kettenduldungen für alle anderen?
Kiel, 10. Dezember 2010
Der Innenausschuss des Bundesrates hat am 2.12.2010
Empfehlungen zur Umsetzung einer im November im Rahmen der Innenministerkonferenz beschlossenen Bleiberechtsregelung für "gut integrierte" geduldete Jugendliche verabschiedet. Bei genauer Lektüre des Ausschuss-Beschlusses müssen alle, die auf eine Lösung für das Problem der Kettenduldungen hoffen, jedoch enttäuscht und sogar alarmiert sein.
Die neue stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Jugendliche, die Anfang 2011 als § 25a mit einem ganzen Paket anderer Änderungen ins Aufenthaltsgesetz eingefügt werden soll, ist auch in der Fassung des Innenausschusses für Einige eine echte Verbesserung. Begünstigt werden sollen jedoch lediglich „gut integrierte“ 15- bis 20-jährige Jugendliche, die mindestens 6 Jahre in Deutschland leben und ebenso lange hier zur Schule gegangen sind oder einen deutschen Schulabschluss vorweisen können. Ihre Eltern und minderjährigen Geschwister dürfen bleiben bis zu ihrer Volljährigkeit. Dann muss der Lebensunterhalt für die ganze Familie überwiegend aus eigener Kraft gesichert sein. Straffälligkeit, aber auch der Vorwurf von Identitätstäuschung oder Verzögerung der Abschiebung sollen nach dem Beschluss des Innenausschusses als Ausschlussgründe gelten.
In Schleswig-Holstein lebten zu Anfang dieses Jahres knapp 1.900 Geduldete. Darunter nur 124 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und 316 junge Erwachsene (18-26 Jahre).
Alle anderen sollen außen vor bleiben: Ausdrücklich wird in der Begründung des Beschlusses die Meinung vertreten, diese Regelung mache weitere Bleiberechts- oder Altfallregelungen überflüssig.
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Neustart: Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein
Kiel, 9.12.2010
Unter dem Namen Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein wird in den nächsten drei Jahren wieder ein Netzwerk von Projekten für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen tätig sein - diesmal im ganzen Bundesland.
Als Träger im neuen Netzwerk engagieren sich der PARITÄTISCHE SH und der Flüchtlingsrat SH (Koordination), das Diakonische Werk Hamburg-West/Südholstein, die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in SH (ZBBS) e.V., Umwelt-Technik-Soziales (UTS) e.V. sowie - neu dabei - die Handwerkskammer Lübeck.
Ziel ist es, Flüchtlinge bei der Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu fördern, die interkulturelle Öffnung von ArbeitsmarktakteurInnen zu unterstützen und sich gegenüber Politik und Öffentlichkeit für verbesserte Rahmenbedingungen für Flüchtlinge einzusetzen.
Bereits das Vorläufernetzwerkes Land in Sicht - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein hatte nicht zuletzt durch die produktive Zusammenarbeit mit vielen unterschiedlichen KooperationspartnerInnen große Erfolge vorzuweisen: 60 % der 170 TeilnehmerInnen konnten in Ausbildung oder Beschäftigung vermittelt werden, über 470 MitarbeiterInnen von ARGEn, Arbeitsagenturen und Betrieben wurden zum Thema Interkulturelle Öffnung geschult.
Auf diesen Erfolgen und Erfahrungen wird das neue Netzwerk aufbauen. Wir hoffen dabei wieder auf die Unterstützung vielfältiger KooperationspartnerInnen.
Land in Sicht! - Ziel erreicht? Eine Bilanz
Kiel, 30.9.2010
Das Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein setzte sich vom 1.10.2008 bis zum 30.9.2010 für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in der Region Holstein ein.
Auf der Veranstaltung „Gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ wurde aus wissenschaftlicher Perspektive sowie durch Berichte aus der Praxis beleuchtet, welchen Schwierigkeiten Flüchtlinge bei der Arbeitssuche begegnen, aber auch, welche Potenziale sie in den Arbeitsmarkt einzubringen hat.
Dazu passt die positive Bilanz des Netzwerks „Land in Sicht!“: 60 % der TeilnehmerInnen fanden einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
Die Dokumentation der Veranstaltung bietet vielseitige Einblicke in das Thema Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und ist
hier zum Download verfügbar.
Zwischenbilanz: Meilensteine und Stolpersteine in Holstein
Kiel, Juni 2010
Die Broschüre „Meilensteine und Stolpersteine in Holstein“ bilanziert die bisherigen Erfahrungen des Netzwerks Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein.
Sie beschreibt einerseits die Methoden und Erfolge des Netzwerks („Meilensteine“). Andererseits benennt sie Gründe für Behinderungen und Misserfolge („Stolpersteine“) und formuliert den diesbezüglichen politischen Änderungsbedarf auf Landesebene.
Die Broschüre ist
hier zum Download verfügbar.



