Willkommen beim Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“!
Das Netzwerk unterstützt Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthalt in Schleswig-Holstein dabei, Ausbildung und Arbeit zu finden. Ziel ist die dauerhafte Integration von Flüchtlingen.
weitere Informationen
Aktuell
Fachtag junge Flüchtlinge am 23. Mai in Kiel
Kiel, 29. April 2012
Mit den Teilhabechancen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Schleswig-Holstein beschäftigt sich eine Tagung, an der sich auch "Land in Sicht!" beteiligt. Neben den rechtlichen Aspekten werden konkrete Vorschläge für einen besseren Zugang zu Bildung und Ausbildung vorgestellt.
Der Fachtag findet am 23. Mai von 10:00 bis 16:30 Uhr im Kieler Landeshaus statt.
Den Programmflyer, mit dem Sie sich auch anmelden können (bis zum 17. Mai), finden Sie
hier.
Schleswig-Holstein für Abschaffung ausländerrechtlicher Arbeitsverbote
Kiel, 17. April 2013
Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit Niedersachsen im Bundesrat für eine Abschaffung ausländerrechtlicher Arbeitsverbote ein. Der gemeinsame Antrag wird Thema bei der Sitzung des Bundesrats-Innenausschuss sein, die am 18. April über die geplante Änderung der Beschäftigungsverordnung berät. Das Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein begrüßt das Engagement der Landesregierung zur Abschaffung der Arbeitsverbote ausdrücklich.
Bisher kann geduldeten Flüchtlingen die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. dualen Ausbildung durch die Ausländerbehörde untersagt werden, wenn ihnen vorgeworfen wird, ihre ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten zu verletzen. Die regelt bis dato § 11 Beschäftigungsverfahrensverordnung; in der von der Bundesregierung neu gefassten Beschäftigungsverordnung (BeschV), die dem Bundesrat als Gesetzesentwurf vorliegt, handelt es sich um § 33 BeschV.
Den Antrag samt Begründung finden Sie
hier.
Filmpremiere "Fachkraft Flüchtling" am 13. April in Lübeck
Kiel, 2. April 2013
Am Samstag, 13. April um 16 Uhr findet im Großen Börsensaal des Rathauses Lübeck die Premiere des Films "Fachkraft Flüchtling"statt (
Einladung). Der Film zeigt am Beispiel von TeilnehmerInnen des Netzwerks "Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein", insbesondere des Teilprojekts der Lübecker Handwerkskammer "Handwerk ist interkulturell", wie Flüchtlinge ihre Potenziale in Schleswig-Holstein einbringen können.
Vor dem Hintergrund, dass nach aktuellen Informationen aus dem Bundesarbeitsministerium die bundesweiten Bleiberechtsnetzwerke, zu denen das Netzwerk Land in Sicht! zählt, über 2013 hinaus keine Förderung mehr bekommen sollen, hat die Veranstaltung eine besondere Aktualität.
Im Anschluss findet am selben Ort ein Konzert von "The Refugees" (www.1000-bruecken.de) statt (
Programm).
Um eine Anmeldung bitten wir bis zum 8. April - am besten mit diesem Formular (
zum Download)
Integrationsministerkonferenz für erleichterten Arbeitsmarktzugang
Kiel, 22. März 2013
Die IntegrationsministerInnen haben sich im Rahmen ihrer Konferenz am 20./21. März in Dresden für eine Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge mit noch ungesicherter Aufenthaltsperspektive ausgesprochen. Dabei befürworten sie einen zügigeren Zugang zum Arbeitsmarkt, die Öffnung berufsbezogener Deutschkurse für die Zielgruppe sowie die Weiterführung des ESF-Bundesprogramms "Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge", durch das auch das Netzwerk "Land in Sicht!" gefördert wird.
Hier zum Beschluss
Bundesarbeitsgemeinschaft spricht sich für Fortführung des Bleiberechtsprogramms aus
Kiel, 15.03.2013
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege spricht sich mit einer Stellungnahme für die Fortführung des Bleiberechtsprogramms aus, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesarbeitsministeriums finanziert wird.
Zwischenbilanz der Evaluation des "Bleiberechtsprogramms" erschienen
Kiel, 18. März 2013
Das Programm "Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge", aus dem unter anderem das Netzwerk "Land in Sicht!" gefördert wird, wird regelmäßig evaluiert. Der Zwischenbericht der Programmevaluation (Zusammenfassung S. 46-47) geht auf die Zwischenerfolge der Netzwerke sowie weitere Förderbedarfe ein. Hier zum
Download
Fachtag "Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt" am 8. März
Kiel, 6. Februar 2013
Gemeinsam mit vielen anderen VeranstalterInnen organisiert "Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" den Fachtag "Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt - doppelt diskriminiert?".
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wann: 8. März 2013, 9:30 - 15:00 Uhr
wo: Landeshaus (Raum 342), Düsternbrooker Weg 70, Kiel
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Programm und Anmeldungsformular finden Sie
hier
DER MIXXX MACHT'S - Interkultureller Kalender 2013 erhältlich
Pünktlich zum Jahresende legt das Projekt Interkulturelle Öffnung im Netzwerk Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein seinen Interkulturellen Kalender 2013 vor.
Mehr Informationen
hier:
Zugang von Flüchtlingen zu Arbeitsmarkt und -förderung: neue Publikationen erschienen
Kiel, 13.11.2012
Über den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt und zu Fördermaßnahmen zur arbeitsmarktlichen Integration informieren zwei kürzlich erschienene Handreichungen.
Die Broschüre "Flüchtlinge - KundInnen der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung" bietet einen schnellen Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für Flüchtlinge zu Arbeitsmarkt und Fördermaßnahmen. Bestellung über das Netzwerk "Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" möglich, Download
hier.
Die Broschüre "Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen. Wer darf unter welchen Voraussetzungen arbeiten und welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?" bietet detaillierte, nach Aufenthaltsstatus geordnete Informationen.
hier zum Download
Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG möglicherweise verfassungswidrig
Kiel, 13. November 2012
Nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Tenor: die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren; das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt auch für Flüchtlinge) haben erste Gerichte auch die Rechtmäßigkeit von Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG in Frage gestellt. Im Rahmen einstweiliger Anordnungen wurde die Ausländerbehörde verpflichtet, Leistungen im vollen Umfang der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgelegten (an das SGB II angelehnten) Übergangsregelung auszuzahlen.
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Hamburger Bundesratsinitiative für eine neue Bleiberechtsregelung im Bundesrat
Kiel, 24.9.2012
Eine neue Bundesratsinitiative aus Hamburg wird am 27.9.2012 im Innenausschuss des Bundesrats behandelt (
hier zum Gesetzesvorschlag aus Hamburg).
Die Initiative stellt eine Weiterentwicklung bisheriger Vorschläge im Bundesrat dar, ist jedoch immer noch verbesserungswürdig - s. Vorschläge von Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V. (
hier) und Pro Asyl (
hier).
Leistungen für Flüchtlinge nach § 3 AsylbLG verfassungswidrig
Kiel, 25. Juli 2012
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Urteil vom 18. Juli 2012 festgestellt, dass die Höhe der Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) evident zu niedrig und verfassungswidrig ist. Bisher lag die Höhe der Leistungen um ca. 40 % unter den „Hartz-IV-Leistungen“.
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Veranstaltung Umgang mit mulitkulturellen Team am 21.11.2012 in Lübeck
Einladung
Die Projekte „Handwerk ist interkulturell" der Handwerkskammer Lübeck und "Interkulturelle Öffnung" des Diakonischen Werkes Hamburg-West/Südholstein im Netzwerk „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" laden herzlich ein zur dritten Veransaltung der gemeinsamen Reihe
Forum Diversity in Unternehmen
mit dem Thema
Umgang mit multikulturellen Teams
Vortrag, Diskussion, Praxisaustausch
Referentin: Dr. Rita Panesar, Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. / Beratung, Qualifizierung, Migration, Hamburg
21.11.2012, 14.00 bis ca. 17.00 Uhr,
Handwerkskammer Lübeck, Breite Str. 10-12, Saal
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hier
Dokumentation des Hearings "Einwanderungsland Schleswig-Holstein" erschienen
Kiel, 10. Juli 2012
Die Dokumentation des Öffentlichen Hearings "Einwanderungsland Schleswig-Holstein - Zukunft der Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik" vom 14. März 2012 im Landeshaus in Kiel ist nun fertiggestellt. In zwei Themenblöcken - "Aufnahme von Flüchtlingen" und "Integrationsangebote in Schleswig-Holstein" - werden zu 18 verschiedenen Themen Situation und Bedarfe in Schleswig-Holstein aufgezeigt. Neben den Redebeiträgen der Veranstalter (u.a. Netzwerk Land in Sicht) sind auch die Stellungnahmen der VertreterInnen verschiedener Ministerien in der Dokumentation enthalten.
Die Dokumentation erhalten Sie
hier
Neue Vorschläge für eine dauerhafte Bleiberechtsregelung aus den Bundesländern
Kiel, 18. Juni 2012
In die Diskussion über die Einführung einer neuen Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge ist wieder Bewegung gekommen. Niedersachsen hat am 15. Juni einen neuen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht. Unter Federführung Schleswig-Holsteins hatten sich zudem mehrere Bundesländer auf gemeinsame Modelle zur Umsetzung einer Bleiberechtsregelung geeinigt.
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Erleichterungen beim Arbeitserlaubnisverfahren beschlossen
Kiel, 7. Juni 2012
Das Blue-Card-Gesetz, das den Standort Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus aller Welt machen soll, wird gleichzeitig zu einer Beschleunigung des Arbeitserlaubnisverfahrens führen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich August oder September) gilt die Arbeitserlaubnis als erteilt, wenn die Agentur für Arbeit nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert.
Dies betrifft auch die hier lebenden Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge.
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Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein: Integrationsangebote auch für Flüchtlinge
Kiel, 7. Juni 2012
In ihrem Koalitionsvertrag verpflichten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW, Integrations- und Flüchtlingspolitik in Zukunft zusammen zu denken. Wichtige Bereiche werden aufgegriffen:
- Auch Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge sollen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten.
- Arbeitsverbote sollen nicht mehr als Sanktionsmittel eingesetzt werden
- Die Koalition wird sich im Bund für eine Bleiberechtsregelung einsetzen, die humanitären Aspekten deutlicher Rechnung trägt als die Bundesratsinitiative der Vorgängerregierung.
Generell sollen Ermessensspielräume in Bundesgesetzen im Sinne einer "Willkommenskultur" genutzt werden. Die für "Ausländer- und Integrationsangelegenheiten" zuständige Stelle wird zurück verlagert vom Justiz- ins Innenministerium. Zukünftiger Innenminister wird Andreas Breitner (SPD).
Weitere für die Flüchtlingspolitik relevante Punkte aus dem Koalitionsvertrag sind u.a. die Abschaffung der Abschiebehaft, die Rücknahme der Kürzungen bei den Migrationssozialberatungsstellen und die institutionelle Förderung des Flüchtlingsrats.
Der Bereich "Integration und Flüchtlinge" findet sich im
Koalitionsvertrag auf den Seiten 55-56.
Ausbildungsverbot für junge Flüchtlinge einschränken - Schreiben des Bundesarbeitsministeriums
Kiel, 7. Juni 2012
Für nicht wenige junge Flüchtlinge, die mit einer Duldung hier in Schleswig-Holstein leben, endet ihre berufliche Laufbahn schon mit dem Schulabschluss. Während ihre MitschülerInnen eine Berufsausbildung beginnen, können sie von der Ausländerbehörde zur Untätigkeit gezwungen werden.
Grund dafür ist § 11 der Beschäftigungsverfahrensverordung, wonach geduldeten Flüchtlingen ein Arbeits- und Ausbildungsverbot erteilt werden kann, wenn sie aus Sicht der Ausländerbehörde nicht ausreichend an der Beseitigung von Ausreisehindernissen mitwirken. Dabei werden Kinder für das Verhalten ihrer Eltern in Mithaftung genommen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich deshalb in einem
Schreiben an die Innenminister der Länder gewendet mit der Bitte, geduldeten Jugendlichen nur dann ein Ausbildungsverbot zu erteilen, wenn diese selbst (nicht nur ihre Eltern) die Abschiebung behindern oder verzögern.
Erfolgreich mit Vielfalt! Handreichung für Unternehmen in Schleswig-Holstein
Kiel, Mai 2012
Das Projekt Interkulturelle Öffnung hat im Mai 2012 eine Handreichung für Unternehmen veröffentlicht. Die Broschüre thematisiert die zukünftige Arbeitsmarktlage in Schleswig-Holstein angesichts des demografischen Wandels und möchte in diesem Zusammenhang Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Interessierte auf die Motivation und das Potenzial von Flüchtlingen als Fachkräfte aufmerksam machen.
Die Handreichung enthält neben Daten und Fakten zur zukünftigen Arbeitsmarktlage Anregungen zur Förderung von Vielfalt im Betrieb und Erfolgsgeschichten sowohl von engagierten Flüchtlingen als auch von Betrieben, die die Anerkennung von Vielfalt in ihr Arbeitskonzept integriert haben. Auch Informationen zu den Angeboten der Projekte im Netzwerk Land in Sicht! können Sie der Broschüre entnehmen.
Öffentliches HEARING „Einwanderungsland Schleswig-Holstein“ am 14.3.2012
Kiel, 22. Februar 2012
Zahlreiche Organisationen laden am 14. März 2012 zur Diskussion über die Zukunft der Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein ins Kieler Landeshaus ein.
ExpertInnen aus Migrationsfachdiensten und der Integrationsförderung in Schleswig-Holstein werden die aktuelle Situation von Flüchtlingen und MigrantInnen sowie die wichtigsten Handlungsbedarfe auf Landesebene darstellen. VertreterInnen der zuständigen Landesverwaltungen sowie der Parteien werden Rede und Antwort stehen.Das Hearing ist öffentlich und alle sind eingeladen, auch ihrerseits Vorschläge für die Zukunft des Einwanderungslandes Schleswig-Holstein einzubringen.
14. März 2012, 10 bis 17°° Uhr im Landeshaus in Kiel, Düsternbrookerweg 70
Die Veranstaltung ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Programm und Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 10. März) finden Sie
hier.
Berufsbezogene Sprachkurse für TeilnehmerInnen von Land in Sicht! geöffnet
Kiel, Februar 2012
Seit 1. Januar 2012 wurde die Zielgruppe der berufsbezogenen Deutschkurse, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert werden (ESF-BAMF-Kurse), erweitert: auch TeilnehmerInnen des Netzwerks „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ haben ab jetzt Zugang zu diesen Kursen (in anderen Bundesländern die TN der entsprechenden aus dem ESF-Bundesprogramm Bleibeberechtigte geförderten Netzwerke).
Damit haben erstmals auch Flüchtlinge, die lediglich Leistungen nach dem Asylbewer-berleistungsgesetz erhalten, die Möglichkeit, an geförderten Sprachkursen teilzunehmen. Anders als im Regelfall gilt für sie auch nicht die Voraussetzung, dass sie zuerst einen Integrationskurs besucht haben müssen – das wäre auch nicht praktikabel, da sie diese Kurse bisher nur als SelbstzahlerInnen besuchen dürfen. Die ESF-BAMF-Kurse können auch auf abgesenktem Niveau (A2 nach dem Europäischen Referenzrahmen) beginnen. Ggf. sind auch Vorbereitungskurse für TeilnehmerInnen mit geringerem Sprachniveau möglich.
Bedauerlicherweise wurden die berufsbezogenen Sprachkurse bisher nur für diejenigen Flüchtlinge geöffnet, die im Netzwerk „Land in Sicht!“ Beratung, Coaching und Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche erfahren. Die Aufnahmekapazität des Netzwerks ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen leider begrenzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere TeilnehmerInnen aufgenommen werden, die bereit sind, den berufsbezogenen Sprachkurs abzuschließen und anschließend Unterstützungsbedarf bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsausbildung haben. Fahrtkosten zu Netzwerk-Angeboten können übernommen werden.
Beratungsstellen können sich an die Projekte des Netzwerks Land in Sicht! wenden:
- in den Kreisen Ostholstein, Lübeck, Herzogtum Lauenburg und Stormarn sowie bei Interesse an handwerklichen Berufen an das Projekt „Handwerk ist interkulturell“ in Lübeck
- in den übrigen Kreisen
- bei Interesse an Aufnahme einer Berufsausbildung an das Projekt „Be In“ in Kiel,
- bei Interesse an Arbeitsaufnahme an das Projekt „Arbeitsmarktservice“ in Rendsburg.
Hilfreiche Übersicht Aufenthaltsstatus/Leistungsanspruch und Arbeitsmarktzugang
Kiel, Februar 2012
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat ein E-Book herausgegeben, das es ermöglicht, sortiert nach Aufenthaltsstatus zu erfahren, welcher Zugang zum Arbeitsmarkt und welcher Leistungsanspruch jeweils besteht. Dazu kann man einfach auf das Register auf der rechten Seite des pdf-Dokuments klicken.
Hier zum (auf Grund der Dateigröße etwas länger dauernden) Download der Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis. Aufenthaltsstatus <=> Leistungsanspruch.
Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" erschienen
Kiel, 16. Januar 2012
Die Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" vom 3. November 2011 ist fertiggestellt. Neben Stellungnahmen von Sachverständigen aus NGOs und Verwaltung dokumentiert sie die Podiumsdiskussion mit Mitgliedern aller Landtagsfraktionen.
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Neues Infomaterial für Flüchtlinge und in der Flüchtlingssolidarität Tätige
Kiel, 5. Januar 2012
Für Flüchtlinge und in der Flüchtlingssolidarität Tätige gibt es neue Flyer, die jeweils in Kurzform die wichtigsten Informationen zum Leben mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sowie zu den Bedingungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis geben.
Auch das Infofaltblatt zur Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche wurde aktualisiert. Alle Flyer werden zur Zeit in mehrere Sprachen übersetzt.
Die Infoflyer stehen
hier zum Download zur Verfügung.
Aufenthaltsrecht für integrierte Geduldete - Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein
Kiel, 1. Dezember 2011
Um Menschen, die mit einer "Duldung" (d.h., ausreisepflichtig) über viele Jahre hier leben, die Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu geben, schlägt Schleswig-Holstein dem Bundesrat eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor. Geduldete Flüchtlinge, die sich in Deutschland integriert haben, sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b beantragen können, der neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügt werden soll.
Wesentliche Inhalte des Vorschlags finden Sie
hier.
Zum Wortlaut der Schleswig-Holsteinischen Bundesratsinitiative
hier.
Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche seit 1. Juli in Kraft
Kiel, 4. Juli 2011
Zum 1. Juli 2011 ist die neue Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche in Kraft getreten. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Schleswig-Holstein leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Auch ihre Eltern und minderjährigen Geschwister können unter ähnlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt der gesamten Familie ohne öffentliche Mittel finanzieren können.
Die Voraussetzungen regelt Art. 1 des "Zwangsheiratsbekämpfungsgesetzes", das Sie
hier einsehen können.
Einen Informationsflyer für Jugendliche, den das Netzwerk Land in Sicht! erarbeitet hat, können Sie
hier herunterladen und ausdrucken.
Mehr Informationen zur Bleiberechtsregelung für Jugendliche finden Sie
hier.
Bildungs- und Teilhabepaket auch für Flüchtlingskinder
Kiel, 28. Juni 2011
Auch Flüchtlingskinder, die abgesenkte Leistungen nach § 3 AsylbLG beziehen, können die Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen. Dies geht aus einer
Presseinformation von Justizminister Schmalfuß hervor, der inzwischen einen entsprechenden Erlass an die Kommunen verschickt hat.
Über das Bildungspaket können Anträge auf Kostenübernahme bzw. Zuschüsse gestellt werden für Schulbeihilfe, Schülerbeförderung, Klassenfahrten, Schulessen, Lernförderung (z.B. Nachhilfe) und "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" (z.B. Vereinsmitgliedschaften). Eine Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie
hier.
Die Leistungen müssen vorab beim Sozialamt beantragt werden, Rechtsgrundlage ist § 6 AsylbLG. Das Land übernimmt 70 % der Kosten, die restlichen 30 % trägt die Kommune.
Residenzpflicht in Schleswig-Holstein weitgehend abgeschafft
Kiel, 1. Juni 2010
Die "Residenzpflicht", die es Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstat verbot, ihren Landkreis ohne Einholen einer gesonderten Erlaubnis zu verlassen, ist in Schleswig-Holstein weitgehend abgeschafft.
Asylsuchende dürfen sich seit 27. Mai 2011 während ihres Asylverfahrens frei im ganzen Bundesland bewegen (Ausnahme: der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster in den ersten drei Monaten nach Ankunft). Dies geht aus einer Änderung der Landesaufnahmeverordnung hervor, die Sie
hier einsehen können.
Die Bewegungsfreiheit gilt nunmehr in der Regel auch für Flüchtlinge mit einer "Duldung". Ihren Aufenthalt kann die Ausländerbehörde jedoch weiterhin auf den Landkreis beschränken - z.B. wenn Geduldeten vorgeworfen wird, dass sie das Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben, oder wenn Ausweisungsgründe vorliegen. Dies regelt der
Erlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein vom 27.5.2011, einsehbar
hier.
Auch bei Fortbestehen der Residenzpflicht soll die Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis in bestimmten Fällen (bei dringendem öffentlichen Interesse, zwingenden Gründen oder wenn ein Versagen eine unbillige Härte bedeuten würde) erteilen. Sie kann diese auch zum Zweck des Schulbesuchs, der Aus- und Weiterbildung oder eines Studiums erteilen.
Die Änderungen bei der Residenzpflicht betreffen nicht die Wohnsitzauflage, die Flüchtlinge mit Duldung oder Gestattung dazu verpflichtet, im Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde zu wohnen.



