Willkommen beim Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“!

Das Netzwerk unterstützt Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthalt in Schleswig-Holstein dabei, Ausbildung und Arbeit zu finden. Ziel ist die dauerhafte Integration von Flüchtlingen. Opens internal link in current windowweitere Informationen

Aktuell

Erfolgreich mit Vielfalt! Handreichung für Unternehmen in Schleswig-Holstein

Kiel, Mai 2012

 

Das Projekt Interkulturelle Öffnung hat im Mai 2012 eine Handreichung für Unternehmen veröffentlicht. Die Broschüre thematisiert die zukünftige Arbeitsmarktlage in Schleswig-Holstein angesichts des demografischen Wandels und möchte in diesem Zusammenhang Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Interessierte auf die Motivation und das Potenzial von Flüchtlingen als Fachkräfte aufmerksam machen.   

 

Die Handreichung enthält neben Daten und Fakten zur zukünftigen Arbeitsmarktlage Anregungen zur Förderung von Vielfalt im Betrieb und Erfolgsgeschichten sowohl von engagierten Flüchtlingen als auch von Betrieben, die die Anerkennung von Vielfalt in ihr Arbeitskonzept integriert haben. Auch  Informationen zu den Angeboten der Projekte im Netzwerk Land in Sicht! können Sie der Broschüre entnehmen.


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Öffentliches HEARING „Einwanderungsland Schleswig-Holstein“ am 14.3.2012

Kiel, 22. Februar 2012


Zahlreiche Organisationen laden am 14. März 2012 zur Diskussion über die Zukunft der Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein ins Kieler Landeshaus ein.


ExpertInnen aus Migrationsfachdiensten und der Integrationsförderung in Schleswig-Holstein werden die aktuelle Situation von Flüchtlingen und MigrantInnen sowie die wichtigsten Handlungsbedarfe auf Landesebene darstellen. VertreterInnen der zuständigen Landesverwaltungen sowie der Parteien werden Rede und Antwort stehen.Das Hearing ist öffentlich und alle sind eingeladen, auch ihrerseits Vorschläge für die Zukunft des Einwanderungslandes Schleswig-Holstein einzubringen.


14. März 2012, 10 bis 17°° Uhr im Landeshaus in Kiel, Düsternbrookerweg 70

 

Die Veranstaltung ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Programm und Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 10. März) finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Berufsbezogene Sprachkurse für TeilnehmerInnen von Land in Sicht! geöffnet

Kiel, Februar 2012


Seit 1. Januar 2012 wurde die Zielgruppe der berufsbezogenen Deutschkurse, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert werden (ESF-BAMF-Kurse), erweitert: auch TeilnehmerInnen des Netzwerks „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ haben ab jetzt Zugang zu diesen Kursen (in anderen Bundesländern die TN der entsprechenden aus dem ESF-Bundesprogramm Bleibeberechtigte geförderten Netzwerke).

 

Damit haben erstmals auch Flüchtlinge, die lediglich Leistungen nach dem Asylbewer-berleistungsgesetz erhalten, die Möglichkeit, an geförderten Sprachkursen teilzunehmen. Anders als im Regelfall gilt für sie auch nicht die Voraussetzung, dass sie zuerst einen Integrationskurs besucht haben müssen – das wäre auch nicht praktikabel, da sie diese Kurse bisher nur als SelbstzahlerInnen besuchen dürfen. Die ESF-BAMF-Kurse können auch auf abgesenktem Niveau (A2 nach dem Europäischen Referenzrahmen) beginnen. Ggf. sind auch Vorbereitungskurse für TeilnehmerInnen mit geringerem Sprachniveau möglich.

 

Bedauerlicherweise wurden die berufsbezogenen Sprachkurse bisher nur für diejenigen Flüchtlinge geöffnet, die im Netzwerk „Land in Sicht!“ Beratung, Coaching und Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche erfahren. Die Aufnahmekapazität des Netzwerks ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen leider begrenzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere TeilnehmerInnen aufgenommen werden, die bereit sind, den berufsbezogenen Sprachkurs abzuschließen und anschließend Unterstützungsbedarf bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Berufsausbildung haben. Fahrtkosten zu Netzwerk-Angeboten können übernommen werden.

 

Beratungsstellen können sich an die Projekte des Netzwerks Land in Sicht! wenden:

  • in den Kreisen Ostholstein, Lübeck, Herzogtum Lauenburg und Stormarn sowie bei Interesse an handwerklichen Berufen an das Projekt „Handwerk ist interkulturell“ in Lübeck
  • in den übrigen Kreisen
    • bei Interesse an Aufnahme einer Berufsausbildung an das Projekt „Be In“ in Kiel,
    • bei Interesse an Arbeitsaufnahme an das Projekt „Arbeitsmarktservice“ in Rendsburg.

Hilfreiche Übersicht Aufenthaltsstatus/Leistungsanspruch und Arbeitsmarktzugang

Kiel, Februar 2012

 

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat ein E-Book herausgegeben, das es ermöglicht, sortiert nach Aufenthaltsstatus zu erfahren, welcher Zugang zum Arbeitsmarkt und welcher Leistungsanspruch jeweils besteht. Dazu kann man einfach auf das Register auf der rechten Seite des pdf-Dokuments klicken. Öffnet externen Link in neuem FensterHier zum (auf Grund der Dateigröße etwas länger dauernden) Download der Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis. Aufenthaltsstatus <=> Leistungsanspruch.

 

Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" erschienen

Kiel, 16. Januar 2012

 

Die Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" vom 3. November 2011 ist fertiggestellt. Neben Stellungnahmen von Sachverständigen aus NGOs und Verwaltung dokumentiert sie die Podiumsdiskussion mit Mitgliedern aller Landtagsfraktionen. Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr

Neues Infomaterial für Flüchtlinge und in der Flüchtlingssolidarität Tätige

Kiel, 5. Januar 2012

 

Für Flüchtlinge und in der Flüchtlingssolidarität Tätige gibt es neue Flyer, die jeweils in Kurzform die wichtigsten Informationen zum Leben mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sowie zu den Bedingungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis geben.

Auch das Infofaltblatt zur Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche wurde aktualisiert. Alle Flyer werden zur Zeit in mehrere Sprachen übersetzt.

 

Die Infoflyer stehenÖffnet internen Link im aktuellen Fenster hier zum Download zur Verfügung.

Aufenthaltsrecht für integrierte Geduldete - Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein

Kiel, 1. Dezember 2011

 

Um Menschen, die mit einer "Duldung" (d.h., ausreisepflichtig) über viele Jahre hier leben, die Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu geben, schlägt Schleswig-Holstein dem Bundesrat eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor. Geduldete Flüchtlinge, die sich in Deutschland integriert haben, sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b beantragen können, der neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügt werden soll.

 

Wesentliche Inhalte des Vorschlags finden Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier.

Zum Wortlaut der Schleswig-Holsteinischen Bundesratsinitiative Leitet Herunterladen der Datei einhier.

 

Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche seit 1. Juli in Kraft

Kiel, 4. Juli 2011


Zum 1. Juli 2011 ist die neue Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche in Kraft getreten. Junge Menschen (Mindestalter: 15, Höchstalter: 20), die bisher nur mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung in Schleswig-Holstein leben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

 

Auch ihre Eltern und minderjährigen Geschwister können unter ähnlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt der gesamten Familie ohne öffentliche Mittel finanzieren können.

 

Die Voraussetzungen regelt Art. 1 des "Zwangsheiratsbekämpfungsgesetzes", das Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier einsehen können.

 

Einen Informationsflyer für Jugendliche, den das Netzwerk Land in Sicht! erarbeitet hat, können Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier herunterladen und ausdrucken.

 

Mehr Informationen zur Bleiberechtsregelung für Jugendliche finden Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier.

 

Bildungs- und Teilhabepaket auch für Flüchtlingskinder

Kiel, 28. Juni 2011

 

Auch Flüchtlingskinder, die abgesenkte Leistungen nach § 3 AsylbLG beziehen, können die Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen. Dies geht aus einer Leitet Herunterladen der Datei einPresseinformation von Justizminister Schmalfuß hervor, der inzwischen einen entsprechenden Erlass an die Kommunen verschickt hat.

 

Über das Bildungspaket können Anträge auf Kostenübernahme bzw. Zuschüsse gestellt werden für Schulbeihilfe, Schülerbeförderung, Klassenfahrten, Schulessen, Lernförderung (z.B. Nachhilfe) und "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" (z.B. Vereinsmitgliedschaften). Eine Arbeitshilfe zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

 

Die Leistungen müssen vorab beim Sozialamt beantragt werden, Rechtsgrundlage ist § 6 AsylbLG. Das Land übernimmt 70 % der Kosten, die restlichen 30 % trägt die Kommune.

Residenzpflicht in Schleswig-Holstein weitgehend abgeschafft

Kiel, 1. Juni 2010

 

Die "Residenzpflicht", die es Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstat verbot, ihren Landkreis ohne Einholen einer gesonderten Erlaubnis zu verlassen, ist in Schleswig-Holstein weitgehend abgeschafft.

 

Asylsuchende dürfen sich seit 27. Mai 2011 während ihres Asylverfahrens frei im ganzen Bundesland bewegen (Ausnahme: der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster in den ersten drei Monaten nach Ankunft). Dies geht aus einer Änderung der Landesaufnahmeverordnung hervor, die Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier einsehen können.

 

Die Bewegungsfreiheit gilt nunmehr in der Regel auch für Flüchtlinge mit einer "Duldung". Ihren Aufenthalt kann die Ausländerbehörde jedoch weiterhin auf den Landkreis beschränken - z.B. wenn Geduldeten vorgeworfen wird, dass sie das Ausreisehindernis selbst zu vertreten haben, oder wenn Ausweisungsgründe vorliegen. Dies regelt der Leitet Herunterladen der Datei einErlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein vom 27.5.2011, einsehbar Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Auch bei Fortbestehen der Residenzpflicht soll die Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis in bestimmten Fällen (bei dringendem öffentlichen Interesse, zwingenden Gründen oder wenn ein Versagen eine unbillige Härte bedeuten würde) erteilen. Sie kann diese auch zum Zweck des Schulbesuchs, der Aus- und Weiterbildung oder eines Studiums erteilen.

 

Die Änderungen bei der Residenzpflicht betreffen nicht die Wohnsitzauflage, die Flüchtlinge mit Duldung oder Gestattung dazu verpflichtet, im Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde zu wohnen.