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Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" erschienen
Kiel, 16. Januar 2012
Die Dokumentation der Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" vom 3. November 2011 ist fertiggestellt. Neben Stellungnahmen von Sachverständigen aus NGOs und Verwaltung dokumentiert sie die Podiumsdiskussion mit Mitgliedern aller Landtagsfraktionen.
Die Veranstaltung war geprägt vom drohenden Auslaufen der Gesetzlichen Altfallregelung sowie von der zu dem Zeitpunkt in der Abstimmung befindlichen Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein. Diese schlägt eine Änderung des Aufenthaltsrechts vor mit dem Ziel der Schaffung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für integrierte "Geduldete".
Die Bundesratsinitiative wird im Anhang der Dokumentation wiedergegeben. Sie wird Anfang 2012 in den Ausschüssen des Bundesrats diskutiert werden.
Die Dokumentation steht hier zum Download zur Verfügung:
Titelblatt und Inhaltsverzeichnis
Vorwort (Martin Link, Flüchtlingsrat SH e.V.)
Grußwort (Torsten Geerdts, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtags)
Bleiberecht - Rückblick und Ausblick (Norbert Scharbach, Justizministerium SH)
Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung - das wahre Leben ist anders! (Torsten Döhring, Referent des Landeszuwanderungsbeauftragten SH)
Integration für alle - von Anfang an! (Johanna Boettcher, Netzwerk Land in Sicht!)
Kriterien für eine umfassende Bleiberechtsregelung (Fanny Dethloff, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Ev-Luth. Kirche)
Podiumsdiskussion: Ergebnisse und Perspektiven
Anhang:
Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Einführung eines Aufenthaltstitels für integrierte Geduldete ins Aufenthaltsgesetz
Stellungnahmen von Flüchtlingsrat SH e.V., PARITÄTISCHER SH e.V., Diakonie zum Entwurf einer Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins
Veranstaltungsbericht "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" am 3.11.2011 im Kieler Landeshaus
Kiel, 9. November 2011
Trotz bisheriger Bleiberechtsregelungen leben noch immer etwa 1.800 Menschen nur mit einer „Duldung“ in Schleswig-Holstein - ausgeschlossen von den meisten Integrationsförderangeboten und in ständiger Sorge vor drohender Abschiebung. Die meisten von ihnen leben mit immer wieder verlängerter Duldung, sogenannten „Kettenduldungen“, schon über 6 Jahre hier.
Deshalb luden unter der Überschrift „Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung“ der Landesflüchtlingsbeauftragte, das Diakonische Werk SH, der Flüchtlingsrat SH und das Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ am 3. November zu einer Veranstaltung ins Landeshaus in Kiel. Etwa 60 Personen informierten sich anhand der Beiträge der ReferentInnen und hatten im Rahmen einer Podiumsdiskussion Gelegenheit, auch den politischen VertreterInnen Fragen zu stellen.
Norbert Scharbach, Abteilungsleiter im Justizministerium, erklärte das Fortbestehen der „Kettenduldungen“ vor allem mit der Tatsache, dass fast alle bisherigen Regelungen, die Geduldeten den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis ermöglichten, als einmalige „Altfallregelungen“ konzipiert waren und sich auf einen bestimmten Stichtag bezogen. Diese in die Vergangenheit gerichteten „Amnestien“ kamen natürlich nicht den Menschen zu Gute, die nach dem jeweiligen Stichtag kamen. Demgegenüber stellte er die Vorzüge des Vorschlags des schleswig-Holsteinischen Justizministeriums heraus, eine neue Aufenthaltserlaubnis für integrierte Geduldete ins Aufenthaltsgesetz einzufügen. Unabhängig von Stichtagen könnten geduldete Flüchtlinge dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie die Kriterien erfüllen. Schleswig-Holstein wird dazu eine Bundesratsinitiative starten.
Dass viele geduldete Flüchtlinge von bisherigen Regelungen nicht profitieren konnten, liege aber nicht nur an Stichtagen, argumentierte Torsten Döhring, Referent des Landesflüchtlingsbeauftragten. Er zeigte am Beispiel einiger Personen bzw. Familien, die mit einer Duldung in Schleswig-Holstein leben, wie auch unrealistische Kriterien und Ausschlussgründe bisheriger Bleiberechtsregelungen zu unter humanitären Gesichtspunkten kaum nachvollziehbaren Ausschlüssen führen. Diese Kriterien werden jedoch in der geplanten Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Großteil übernommen. Sie verlangt ein ganzes Bündel an Nachweisen für vollzogene Integration: von langjährigem Aufenthalt, deutschen Sprachkenntnissen und eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts über Straffreiheit und Erfüllung aller durch die Ausländerbehörde auferlegten Mitwirkungspflichten bis hin zur Unterstützung der schulischen Integration der Kinder durch ihre Eltern und bürgerschaftlichem Engagement.
Johanna Boettcher vom Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ ging dagegen in ihrem Beitrag darauf ein, warum es Menschen mit einer Duldung kaum möglich ist, sich in Deutschland zu integrieren. Ausschluss von geförderten Deutschkursen, Arbeits- und Ausbildungsverbote sowie fehlende Unterstützung bei der Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt sowie fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten führen unter anderem zu einer äußerst niedrigen Erwerbsbeteiligung von unter 11 % bei Geduldeten. Wenn diese Quote erhöht werden könnte, ergäben sich nicht nur Einsparpotenziale für Land, Kreise und kreisfreie Städte, sondern Geduldete könnten auch dazu beitragen, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, so Boettcher. Sie plädierte deshalb dafür, ausländerrechtliche Hindernisse abzubauen und auch Geduldeten und Asylsuchenden Zugang zu Integrationsförderung zu gewähren.
Fanny Dethloff, Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, stellte die gebündelten Forderungen der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen an eine wirkliche Bleiberechtsregelung vor: es sollte eine fortlaufende Regelung ohne restriktive Ausschlussgründe sein, die Ausnahmemöglichkeiten von der Anforderung der Lebensunterhaltssicherung vorsieht und nicht zu Familientrennungen führt.
Im Anschluss kamen die migrationspolitischen SprecherInnen der Landtagsfraktionen zu Wort. Astrid Damerow (CDU), Anita Klahn (FDP), Serpil Midyatli (SPD), Luise Amtsberg (Bündnis 90 / Die Grünen), Heinz-Werner Jezewski (Die Linke) und Flemming Meyer (SSW) diskutierten miteinander und dem Publikum über die geplante Bundesratsinitiative.
Dabei wurde deutlich, dass die Landtagsfraktionen zu einem breiten Konsens gefunden haben hinsichtlich der Notwendigkeit einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge.
Über deren Ausgestaltung besteht allerdings keine Einigkeit. Frau Damerow und Frau Midyatli, unterstützt von Herrn Scharbach, warben um Akzeptanz für den Vorschlag der Regierungsfraktionen und des Ministeriums und argumentierten, dass eine weitergehendere Regelung mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bund und in der Bevölkerung ohnehin nicht durchsetzbar sei. Frau Amtsberg, Herr Jezewski und Herr Meyer stellten hingegen den Nutzen der Regelung sowie ihrer Durchsetzbarkeit in Frage, wenn bereits jetzt absehbar sei, dass ein Großteil der Geduldeten wieder ausgeschlossen würden, da die Kriterien zu restriktiv gefasst seien.
Kleine klare Antwort erhielten FragestellerInnen aus dem Publikum, die sich nach dem Auslaufen der letzten „Altfallregelung“ zu Ende dieses Jahres erkundigten und wissen wollten, welche Konsequenz das für die Menschen haben werde, die durch die Altfallregelung zwar eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten hatten, aber zu Jahresende die Kriterien für eine Verlängerung nicht erfüllen werden. Wenn bis dahin keine neue Regelung getroffen wird, fallen sie – trotz mindestens 10jährigen Aufenthalt in Deutschland – wieder in die Duldung zurück und sind damit prinzipiell wieder von Abschiebung bedroht. Norbert Scharbach vom Justizministerium deutete hier die Möglichkeit einer Übergangsregelung mit Blick auf die Bundesratsinitiative des Landes an.
Zur Pressemitteilung der VeranstalterInnen
hier
Mehr Informationen zur Diskussion über die Schleswig-Holsteinische Bundesratsinitiative finden Sie
hier
Es wird eine Dokumentation der Veranstaltung erstellt, die dann auch auf dieser Webseite zur Verfügung stehen wird.
Stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung - Vorstoß aus Schleswig-Holstein
Kiel, Oktober 2011
Seit August 2011 beschäftigt sich der Landtag Schleswig-Holstein mit der Ausgestaltung einer Bundesratsinitiative für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung. Dabei soll das Aufenthaltsgesetz um den neuen Paragraphen 25b ergänzt werden, nach dem integrierte Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können.
Diskussion im Landtag Schleswig-Holstein
In seiner Sitzung am 7. Oktober 2011 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag dazu den Antrag der Regierungsfraktionen angenommen, den Sie
hier einsehen können. Die Positionen der Fraktionen in dieser Landtagssitzung können Sie
hier nachlesen. Das Eckpunktepapier des zuständigen Ministeriums finden Sie
hier, die Argumentation des Integrationsministers Schmalfuß für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung
hier.
Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein e.V. haben ihre Erfahrungen als Träger des Netzwerks Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein in eine Stellungnahme (
hier zum Download) für den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags sowie in
Pressemitteilungen einfließen lassen.
Weitere Stellungnahmen
Stellungnahme des Flüchtlingsbeauftragten des Landes Wulf Jöhnk
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereines
Stellungnahme der Flüchtlingsbeauftragten der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Fanny Dethloff
Stellungnahme des Diakonischen Werk Schleswig-Holstein
Broschüre von Diakonie, Caritas und Pro Asyl: „Für eine neue Bleiberechtsregelung“
Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung - Veranstaltung am 3.11.2011 im Kieler Landeshaus
Kiel, 26.9.2010
Trotz der bisherigen Bleiberechtsregelungen leben noch immer etwa 1.800 Menschen nur mit einer „Duldung“ in Schleswig-Holstein - ausgeschlossen von den meisten Integrationsförderangeboten und in ständiger Sorge vor drohender Abschiebung.
Alle bisherigen Regelungen zur Beseitigung von Kettenduldungen enthielten hohe Hürden. Viele Betroffene scheiterten insbesondere an knapp bemessenen Fristen, an der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts oder am Vorwurf, ihren langjährigen Aufenthalt in Deutschland selbst verschuldet zu haben.
Nichtregierungsorganisationen fordern seit Jahren eine umfassende Bleiberechtsregelung für alle Betroffenen. Aktuell brachte der Kieler Justiz- und Integrationsminister Schmalfuß den Vorschlag einer novellierten Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Geduldete ins Spiel.
Bei der Veranstaltung sollen Probleme der bisherigen Bleiberechtsregelungen, aber auch die Bedingungen erfolgreicher Integrationsleistungen und Mitwirkungshandlungen thematisiert werden. Auf dem Podium diskutieren Abgeordnete der Landtagsfraktionen ihre Kriterien für eine umfassende Bleiberechtsregelung.
Veranstaltung "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung"
am Donnerstag, 3. November 2011, 17-20 Uhr
im Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, Kiel
Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten.
Programm und Anmeldeformular finden Sie unter
diesem Link .
Auftaktveranstaltung „Handwerk ist interkulturell“ und Verleihung der Unterzeichnerurkunden der Charta der Vielfalt am 14.9.2011 in Lübeck
Das Projekt „Handwerk ist Interkulturell“ der Handwerkskammer Lübeck lädt am 14.9. 2011 in die Handwerkskammer Lübeck ein und stellt seine Arbeit vor. „Handwerk ist Interkulturell“ unterstützt als ein Teilprojekt des Netzwerk Land in Sicht! Flüchtlinge bei ihrer Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Darüber hinaus wird der Lübecker Senator Herr Schindler die Unterzeichnerurkunden der Charta der Vielfalt an Betriebe und Unternehmen überreichen, die sich mit ihrer Unterschrift zur Förderung von Vielfalt im Betrieb bekennen. Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative und hat die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland zum Ziel. Über 1000 Unternehmen haben die Charta der Vielfalt bundesweit schon unterschrieben. In Schleswig-Holstein sind es bisher sieben Unternehmen und Organisationen. Davon erhielten vier die Unterzeichnerurkunden im letzten Jahr im Rahmen unserer Veranstaltung „Vielfalt als Chance“ in Kiel. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, in Kooperation des Projektes „Handwerk ist interkulturell“ der Handwerkskammer Lübeck und des Projektes „Interkulturelle Öffnung“ des Diakonischen Werkes Hamburg-West/Südholstein im Netzwerk „Land in Sicht!“ weitere Unterzeichner aus Schleswig-Holstein für die Charta der Vielfalt zu gewinnen.
Kooperationspartner, Flüchtlinge und MigrantInnen, Betriebe und Interessiete sind herzlich eingeladen, sich begleitet von Musik und Kulinarischem über die Vorteile von Vielfalt im Betrieb und über die Arbeit des Projektes „Handwerk ist interkulturell“ und des Netzwerkes „Land in Sicht“ sowie über die Integrationsarbeit Lübecker Vereine zu informieren.
Das Programm der Veranstaltung erhalten Sie
hier.
Mehr Informationen zum Projekt „Handwerk ist Interkulturell“ erhalten Sie
hier.
Schulung „Objektivierung von verborgenen Schätzen. Kompetenzen von Flüchtlingen in der Beratung sichtbar machen“
Kiel, 24. Mai 2011
Unter Leitung von Prof. Dr. Louis Henri Seukwa (Professor für Soziale Arbeit an der HAW Hamburg) diskutierten am 20. Mai in Kiel BeraterInnen, wie Kompetenzen von Flüchtlingen im Beratungsgespräch sichtbar gemacht werden können - jenseits des Einsatzes von standardisierten Instrumenten zur Kompetenzerfassung.
Schulung "Vom Arbeitsverbot zur Aufenthaltsverfestigung. Die Hürde 'mangelnde Mitwirkung' überwinden
Kiel, 12.5.2011
Die Schulung unter der Leitung von Dr. Barbara Weiser (Juristin, Caritas für die Stadt und den Kreis Osnabrück) richtet sich an MitarbeiterInnen von Migrationssozialberatungsstellen und an interessierte AnwältInnen.
Anhand von Fallbeispielen wird erarbeitet, wie Flüchtlingen mit einer Duldung, denen seitens der Ausländerbehörde ‚mangelnde Mitwirkung’ vorgeworfen wird, doch noch der Weg zu Arbeitserlaubnis und dadurch möglicherweise zu Aufenthaltsverfestigung ermöglicht werden kann.
Zeit: 9.6.2011, 10 - 14 Uhr
Ort: Kiek In, Gartenstraße 32, Neumünster
TeilnehmerInnenbegrenzung: maximal 20 Personen
Anmeldefrist: 23. Mai 2011
Die Teilnahme ist kostenlos.
Sanktion vs Partizipation - was bringen die geplanten Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht?
Kiel, 18.2.2010
Im Rahmen der Veranstaltung "Sanktion versus Partizipation" am 11. Februar in Neumünster diskutierte ein breites Fachpublikum gemeinsam mit ReferentInnen die geplanten Änderungen durch den "Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften".
Die Presseerklärung der VeranstalterInnen finden Sie
hier.
Die Tagung wird in Form einer Online-Broschüre dokumentiert, die in Kürze auch auf dieser Webseite zur Verfügung stehen wird. Zum Download bereit stehen schon der
Vortrag, der die geplanten Gesetzesänderungen darstellt, sowie den
Vortrag zur geplanten Bleiberechtsregelung für "integrierte" Jugendliche.
Pressegespräch: "Land in Sicht!" für Flüchtlinge
Kiel, 27. Januar 2011
Anlässlich des Neustarts von "Land in Sicht!" lud das Netzwerk am 26. Januar zu einem Pressegespräch ein. Die
Pressemitteilung finden Sie
hier.
"Sanktion versus Partizipation" - Fachtagung am 11. Februar 2011 in Neumünster
Am 11. Februar 2011 lädt das Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen VeranstalterInnen ein zur Fachtagung "Sanktion versus Integration - Was bringen die aktuellen Gesetzesänderungen zu Integration und Aufenthaltsrecht".
Programm und Anmeldeformular für die Tagung stehen
hier zum Download bereit.
Informationen zum Hintergrund der Tagung:
Ende 2010 legte die Bundesregierung einen „Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften“ vor, der in vielen Aspekten die kontroverse Debatte überZuwanderung und Integration in Deutschland widerspiegelt.
Die geplanten Änderungen beinhalten einige Erleichterungen für Betroffene, aber auch Verschärfungen und Sanktionen. Ziel der Änderungen soll verbesserte Integration, die Vermeidung von sogenannten „Scheinehen“ und verstärkter Opferschutz sein. Wohlfahrtsverbände ebenso wie Flüchtlings-, Menschenrechts- und Frauen-organisationen befürchten dagegen, dass im Windschatten der Thematik Zwangsheirat aufenthaltsrechtliche Verschärfungen umgesetzt und diskriminierende Zuschreibungen in Gesetze gefasst werden.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die geplanten Gesetzesänderungen für die Beratungspraxis erläutert und ihre Auswirkungen diskutiert:
- Führt ein eigener Straftatbestand Zwangsheirat zu einem besseren Schutz davor?
- Sind „Scheinehen“ ein relevantes Phänomen, das durch die Verlängerung der Ehe-Bestandszeit eingedämmt wird und welche Folgen hat die Änderung für Opfer häuslicher Gewalt?
- Wie sieht die Lockerung der sogenannten Residenzpflicht aus und wie weitreichend ist die Bleiberechtsregelung für Jugendliche?
Diesen und weiteren Fragen soll in Fachvorträgenund im Gespräch mit Teilnehmenden aus Migrationsfachdiensten, Frauenberatungsstellen, Behörden, Justiz und Politik nachgegangen werden.
Programm und Anmeldeformular für die Tagung stehen
hier zum Download bereit.
Bleiberecht für leistungsfähige Jugendliche - Kettenduldungen für alle anderen?
Kiel, 10. Dezember 2010
Der Innenausschuss des Bundesrates hat am 2.12.2010
Empfehlungen zur Umsetzung einer im November im Rahmen der Innenministerkonferenz beschlossenen Bleiberechtsregelung für "gut integrierte" geduldete Jugendliche verabschiedet. Bei genauer Lektüre des Ausschuss-Beschlusses müssen alle, die auf eine Lösung für das Problem der Kettenduldungen hoffen, jedoch enttäuscht und sogar alarmiert sein.
Die neue stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Jugendliche, die Anfang 2011 als § 25a mit einem ganzen Paket anderer Änderungen ins Aufenthaltsgesetz eingefügt werden soll, ist auch in der Fassung des Innenausschusses für Einige eine echte Verbesserung. Begünstigt werden sollen jedoch lediglich „gut integrierte“ 15- bis 20-jährige Jugendliche, die mindestens 6 Jahre in Deutschland leben und ebenso lange hier zur Schule gegangen sind oder einen deutschen Schulabschluss vorweisen können. Ihre Eltern und minderjährigen Geschwister dürfen bleiben bis zu ihrer Volljährigkeit. Dann muss der Lebensunterhalt für die ganze Familie überwiegend aus eigener Kraft gesichert sein. Straffälligkeit, aber auch der Vorwurf von Identitätstäuschung oder Verzögerung der Abschiebung sollen nach dem Beschluss des Innenausschusses als Ausschlussgründe gelten.
In Schleswig-Holstein lebten zu Anfang dieses Jahres knapp 1.900 Geduldete. Darunter nur 124 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und 316 junge Erwachsene (18-26 Jahre).
Alle anderen sollen außen vor bleiben: Ausdrücklich wird in der Begründung des Beschlusses die Meinung vertreten, diese Regelung mache weitere Bleiberechts- oder Altfallregelungen überflüssig. Die Mehrheit der Betroffenen soll demnach weiterhin auch nach langjährigem Aufenthalt perspektivlos und ausgegrenzt von rechtlicher und sozialer Teilhabe in der Duldung verharren. Auch diejenigen, die im Rahmen der Ende 2011 auslaufenden stichtagsgebundenen Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe“ erhalten haben, wären so wieder von Abschiebung bedroht, wenn es ihnen nicht gelingt, ihren Lebensunterhalt bis dahin zu sichern.
Der Beschluss macht deutlich: Lediglich das jüngste, anpassungs- und leistungsfähigste "Humankapital" soll abgeschöpft werden, um dem demographischen Wandel in Deutschland zu begegnen. Von den Jugendlichen, die es schaffen, ihre Schullaufbahn trotz der Bedingungen im Status der Duldung mit Lagerleben, beengten Wohnverhältnissen und Angst vor Abschiebung einigermaßen unbeschadet zu durchlaufen, hängt in Zukunft das Schicksal ihrer gesamten Familie ab - und sie müssen dennoch allein in Deutschland zurückbleiben, wenn die anderen Familienmitglieder nicht genug Geld verdienen.
Eine Bleiberechtsregelung für Jugendliche ist ein begrüßenswerter erster Schritt, sie darf aber keinesfalls ein Ersatz für eine umfassende stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete sein. Die Absage des Bundesratsausschusses an weitere entsprechende Beschlüsse entlarvt die Verantwortlichen selbst als die „Integrationsverweigerer“, die sie allerorts vorzufinden meinen. Doch noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen, die Chance noch nicht vergeben, eine gesellschaftlich sinnvolle, stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelungen zu schaffen, die das Problem der "Kettenduldungen" tatsächlich löst.
Schleswig-Holsteiner Erlass: vorerst keine Abschiebung "integrierter" Jugendlicher
Kiel, 8. Dezember 2010
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat im Vorgriff auf die geplante bundesweite Bleiberechtsregelung für "integrierte" Jugendliche einen Erlass herausgebracht. Im
Erlass vom 6. Dezember 2010 werden die Ausländerbehörden gebeten, "bei anstehenden Entscheidungen über Aufenthaltsbeendigungen den Vorgaben des Ausschussbeschlusses bereits jetzt Folge zu leisten."
Das Ministerium bezieht sich hier auf den
Empfehlungen des Bundesrats-Innenausschusses vom 2. Dezember 2010, eine Bleiberechtsregelung für "gut integrierte" geduldete Jugendliche zu verabschieden.
Von der Regelung begünstigt werden „gut integrierte“ 15- bis 20-jährige Jugendliche, die mindestens 6 Jahre in Deutschland leben und ebenso lange hier zur Schule gegangen sind oder einen deutschen Schulabschluss vorweisen können. Ihre Eltern und minderjährigen Geschwister dürfen bleiben bis zu ihrer Volljährigkeit. Dann muss der Lebensunterhalt für die ganze Familie überwiegend aus eigener Kraft gesichert sein. Straffälligkeit, aber auch der Vorwurf von Identitätstäuschung oder Verzögerung der Abschiebung sollen nach dem Beschluss des Innenausschusses als Ausschlussgründe gelten.
In Schleswig-Holstein lebten zu Anfang dieses Jahres knapp 1.900 Geduldete. Darunter nur 124 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und 316 junge Erwachsene (18-26 Jahre). Die geplante stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Jugendliche soll Anfang 2011 als § 25a mit einem ganzen Paket anderer Änderungen ins Aufenthaltsgesetz eingefügt werden.
Bekenntnis zu Vielfalt im Betrieb
Schleswig-Holsteiner Unternehmen nehmen die Urkunde der Charta der Vielfalt entgegen – Ansporn für weitere Öffnung der Betriebe
31.8.2010
Am Montag haben vier schleswig-holsteinische Unternehmen ein öffentliches Bekenntnis für mehr Vielfalt in ihren Betrieben abgegeben. Auf Einladung des Projektes Interkulturelle Öffnung der Diakonie Hamburg-West/Südholstein nahmen am 31.8.2010 in Kiel der Inhaber der Lübecker Traditionsfirma Niederegger Holger Strait, der Geschäftsführer des Elmshorner Einwandererbundes e.V. Hayri Öznarin, der Vertreter des Vorstandes der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein/ Pinneberger Verkehrsgesellschaft Dr. Thomas Becker und der Geschäftsführer des Paritätischen Landesverbandes Günter Ernst-Basten Urkunden für die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt (http://www.vielfalt-als-chance.de) entgegen.
Volker Kotte vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatte zuvor eindrücklich anhand harter Zahlen die Nachwuchslücke veranschaulicht, die dem Arbeitsmarkt nach demographischen Berechnungen schon 2020 droht. Kotte erklärte, es sei nicht nur der viel diskutierte Fachkräftemangel, dem es zu begegnen gelte, sondern die Statistiken gehen von einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials insgesamt aus. Um diesen Trend abzumildern, müssten dringend bislang nicht genutzte Personalreserven erschlossen werden. Dies sei, so Kotte, z.B. denkbar über eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik und durch die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren und Jüngeren. Insbesondere die Potenziale von Migrantinnen und Migranten müssen stärker berücksichtigt werden. Ihre Erwerbsquote lag 2007 lediglich bei 59.3% gegenüber 71,2% bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Hier gelte es auch strukturelle Hürden abzubauen, mahnte der Arbeitsmarktforscher.
Nicht selten werden Bewerber und Bewerberinnen schon wegen ihres ausländischen Namens aussortiert, berichtete Dr. Rita Panesar. Sie ist Mitarbeiterin bei der Hamburger Koordinierungs- und Beratungsstelle zur Qualifizierung junger Migrantinnen und Migranten. Dort wurden deshalb interkulturelle Einstellungsverfahren entwickelt, die Betriebe für eine adäquate Personalauswahl nutzen können.
Auch in einem Sozialverband wie dem Paritätischen sei es nicht selbstverständlich, dass die Belegschaft interkulturell zusammengesetzt sei, konstatierte dessen geschäftsführender Vorstand Günter Ernst-Basten. Die Beteiligung des Paritätischen an der Koordination des die Kieler Veranstaltung mitorganisierenden Netzwerkes Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein sei daher kein Grund, sich zurückzulehnen. Die Unterzeichnenden waren sich einig, dass die Urkundenverleihung für sie Ehre und Ansporn zugleich sei, sich noch intensiver für mehr Diversität in ihren Betrieben einzusetzen.
Mit den vier neuen Unterzeichnern der Charta der Vielfalt, die im Rahmen der Veranstaltung im Haus der Wirtschaft in Kiel gewürdigt wurden, haben sich bislang erst sieben Betriebe in Schleswig-Holstein der Charta angeschlossen. Hier gebe es auch im bundesweiten Vergleich noch Luft nach oben, so Susann Bollmann von der Regiestelle der Charta in Berlin.
Astrid Willer; Mitarbeiterin des Projektes Interkulturelle Öffnung, appellierte abschließend an die rund 50 Teilnehmenden, das Beispiel der vier engagierten Firmen und Verbände weiterzutragen. Der Stein für mehr Kooperation und gemeinsame Bemühungen sei ins Rollen gebracht und ein Anfang zu mehr Austausch und Vernetzung gemacht. Das Projekt Interkulturelle Öffnung stehe auch anderen interessierten Betrieben mit seinen Beratungs- und Schulungsangeboten gern zur Verfügung.
Einen ausführlichen Veranstaltungsbericht, die Referate und Hintergrundinformationen zur Charta der Vielfalt finden Sie
hier
Wir fördern Vielfalt – Schleswig-Holsteiner Unternehmen unterzeichnen die Charta der Vielfalt
Schleswig-Holsteiner Unternehmen unterzeichnen die "Charta der Vielfalt“ im Rahmen einer
Veranstaltung am 30.8.2010 von 9.30-13.30 Uhr im Haus der Wirtschaft, Bergstraße 2 in Kiel.
Die Charta beinhaltet ein Bekenntnis zur Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in Betrieben und Organisationen und ist Teil der Unternehmens-Initiative „Vielfalt als Chance“, Bundesweit haben schon über 1000 Unternehmen die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet.
In Schleswig-Holstein ist die Charta noch wenig bekannt. Daher freuen wir uns, dass sich mit dem Lübecker Traditionshaus Niederegger, dem Verkehrsverbund Hamburg-Holstein/Pinneberger Verkehrsgesellschaft (VHH-PVG), dem Einwandererbund e.V. in Elmshorn und dem Paritätischen Landesverband weitere Schleswig-Holsteiner ArbeitgeberInnen aus verschiedenen Branchen öffentlichkeitswirksam für die Integration und Partizipation von Menschen unterschiedlicher Herkunft und für mehr Vielfalt im Betrieb einsetzen wollen.
Im Rahmen der Veranstaltung soll dieses Engagement mit einer Urkundenverleihung durch die Berliner Regiestelle der Charta der Vielfalt sowie Grußworten aus der Wirtschaft gewürdigt werden. Darüber hinaus informieren ReferentInnen aus der Arbeitsmarktforschung und Integrationsfachdiensten über mögliche Potenziale einer von der Idee der Vielfalt geleiteten Unternehmenspolitik und über praktische Instrumente der interkulturellen Öffnung von Unternehmen. Die Veranstaltung bietet auch Gelegenheit zur gegenseitigen Kontaktaufnahme und zum fachlichen Austausch der verschiedenen Akteure.
Veranstalter ist das Projekt Interkulturelle Öffnung in Norderstedt, ein Teilprojekt des Netzwerkes Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein.
Einladung und Programm der Veranstaltung finden Sie
hier.
Gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt - Ziel erreicht?
Das Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein zieht Bilanz
Herzliche Einladung zur Veranstaltung am 10. September 2010, 9-13 Uhr im Wissenschaftszentrum Kiel, Fraunhoferstraße 13
Seit zwei Jahren unterstützen die im Netzwerk kooperierenden Projekte in Elmshorn, Neumünster, Norderstedt, Rendsburg und Kiel Flüchtlinge und Geduldete bei ihren Anstrengungen um Integration in Arbeit und Ausbildung.
Die Erfahrungsberichte aus der Netzwerkarbeit und die Fachvorträge lenken den Blick auf die Potenziale der Zielgruppe. Aber auch rechtsformale oder bei den Arbeitsmarktakteuren festgestellte Hemmnisse, die die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit noch nicht verfestigtem Aufenthalt erschweren, sollen erörtert und Verbesserungsmöglichkeiten benannt werden.
Die Informations- und Diskussionsbeiträge der Veranstaltung werden ergänzt durch die Präsentation eines von Netzwerkteilnehmerinnen und -teilnehmern produzierten Theaterstücks sowie einer Fotoausstellung über das Erwerbsleben von Flüchtlingen in der Netzwerkregion Holstein.
Einladung und Programm zur Bilanzveranstaltung finden Sie
hier.
Die Pressemitteilung mit Hintergrundinformationen finden Sie
hier.
Schlaglichter aus der Arbeit von "Land in Sicht!"
Kiel, August 2010
In einer
Sonderbeilage des Magazins Der Schlepper finden sich Schlaglichter und Erfahrungen aus der Arbeit von Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein.
Themen sind unter anderem Erfolge und Probleme bei der Integration in Ausbildung und Beschäftigung, die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und die Notwendigkeit Interkultureller Öffnung der Arbeitsvermittlung. Justizminister Emil Schmalfuß zeigt sich in einem Interview offen für weitere Verbesserungen der Integrationsförderung von Flüchtlingen ohne sicheres Bleiberecht.
Die Beilage von Land in Sicht! finden Sie
hier.
Die vollständige Sommerausgabe des Magazins Der Schlepper (herausgegeben vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.) steht Ihnen unter diesem Link zur Verfügung: www.frsh.de/schl_51-52/s51-52_inhalt.html
Dokumentation der Tagung „Fachkraft Flüchtling“ erschienen
Kiel, 27. Mai 2010
Vor dem Hintergrund von demografischem Wandel, Fachkräftemangel und Folgekosten verhinderter Integration beschäftigte sich die Tagung „Fachkraft Flüchtling“ am 4. März 2010 mit Wegen der Unterstützung von Flüchtlingen bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
An der Tagung nahmen MitarbeiterInnen aus ARGEn, Arbeitsagenturen sowie Migrationsfachdiensten teil. Erfolgreich konnte Transparenz zu Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten hergestellt, an repräsentativen Fallbeispielen Lösungsstrategien erarbeitet und weitere Kooperationen verabredet werden.
Die Tagungsergebnisse wurden dokumentiert und zu einer Handreichung unter dem Titel „Fachkraft Flüchtling?“ weiterentwickelt.
Die Handreichung enthält unter anderem einen Kurzüberblick über das Arbeitserlaubnisrecht und den Zugang von Flüchtlingen zu Förderinstrumenten des SGB III, auch anhand von Fallbeispielen.
Sie erreichen die Dokumentation
unter diesem Weblink. Sie kann auch bestellt werden bei lis(at)frsh.de.
Die Fachtagung war eine gemeinsame Veranstaltung des Netzwerks Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein, der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein.
Tagung "Fachkraft Flüchtling? Möglichkeiten und Herausforderungen der Integration in den Arbeitsmarkt"
Kiel, 4.3.2010
Vor dem Hintergrund von demografischem Wandel, Fachkräftemangel und Folgekosten verhinderter Integration beschäftigte sich die Tagung am 4. März 2010 mit Wegen der Unterstützung von Flüchtlingen bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Fachtagung war eine gemeinsame Veranstaltung des Netzwerks Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein, der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein.
Zum
Programm
Zur
Pressemitteilung der VeranstalterInnen
Zur Veranstaltung wird eine Dokumentation erstellt, die Sie
hier bestellen können (TeilnehmerInnen der Tagung erhalten die Dokumentation auch ohne Bestellung).
Die Präsentationen der ReferentInnen stehen Ihnen vorab hier zum Download zur Verfügung:
Grußwort (Torsten Döhring, Vertreter des Zuwanderungsbeauftragten des schleswig-holsteinischen Landtags)
Kurzeinführung in das Aufenthaltsrecht (Claudius Voigt, GGUA e.V.)
MigrantInnen im Rechtskreis SGB II (Wilfried Hose, ARGE Saarbrücken)
Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus im Rechtskreis SGB III (Barbara Weiser, Netzwerk Integration NetWin)
Demografischer Wandel - Chancen und Herausforderungen für eine moderne Arbeitsmarktpolitik (Thomas Letixerant, Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit)
Der Preis der Nicht-Integration (Johanna Boettcher, Netzwerk Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein)
Alle anders, alle gleich? Perspektiven interkultureller Öffnung in Beratung und Arbeitsvermittlung (Astrid Willer, Projekt Interkulturelle Öffnung)
Empfehlungen zur Verbesserung der Erwerbsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund
März 2010
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat "
Erste Empfehlungen zur Verbesserung der Erwerbsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund" veröffentlicht. Die Publikation besteht aus drei Teilen:
Der erste Teil enthält einen Überblick über die Leistungsansprüche nach SGB II für MigrantInnen, gegliedert nach Aufenthaltsstatus.
Der zweite Teil richtet Empfehlungen an die Träger der Grundsicherung, wie die Erwerbsintegration von MigrantInnen besser gefördert werden kann.
Der dritte Teil enthält Forderungen an den Gesetzgeber.
Hier können Sie die Broschüre herunterladen.
Niederlassungserlaubnis für junge Flüchtlinge
Junge Flüchtlinge, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a/b AufenthG hatten, können ab dem 1.1.2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten, wenn sie
- zwischen 1.7.2007 und 31.12.2009 einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben oder
- sich momentan in Ausbildung befinden oder
- volljährig sind, aber sich an einer allgemeinbildenden Schule befinden.
(Vgl.
Beschluss der Innenministerkonferenz vom 4.12.2009 und
Erlass des Innenminsteriums Schleswig-Holstein vom 17.12.2009).
Für diese Personengruppe besteht Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG in Verbindung mit § 26 Abs. 4 S. 4 AufenthG, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Einreise als Minderjährige,
- mindestens fünf Jahre Voraufenthalt (mit Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung; Zeiten der Duldung vor dem 1.1.2005 zählen ebenfalls),
- gute Deutschkenntnisse,
- höchstens geringfügige Straffälligkeit (unter 90 Tagessätzen) und
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.
- Der Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein für Jugendliche, die sich derzeit noch in beruflicher oder schulischer Ausbildung befinden!
Arbeitshilfe zur Berechnung der Lebensunterhaltssicherung
Januar 2010
Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ist Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung vieler Aufenthaltstitel, auch im Bereich der Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen. Der Deutsche Caritasverband hat im Januar 2010 dazu eine Arbeitshilfe erstellt: "
Die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz". Die Arbeitshilfe können Sie sich
hier herunterladen.
"Beschäftigung unbeschränkt erlaubt" für Geduldete mit vier Jahren Voraufenthalt
17. Dezember 2009
Menschen mit einer Duldung können eine unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis erhalten, wenn sie sich mindestens 4 Jahre mit einer Duldung, Gestattung oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Für die Aufnahme einer Beschäftigung ist dann weder eine Arbeitsmarkt- noch Bevorrechtigungs- noch Beschäftigungsprüfung nötig. Die Beschäftigungserlaubnis wird zeitlich und räumlich unbeschränkt erteilt. Auch Personen, die zum 31.12.209 von der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" (§ 104a/b AufenthG) in die Duldung zurückfallen, erhalten laut
Weisung des Bundesarbeitsministeriums vom 8.12.2009 eine solche Beschäftigungserlaubnis.
Auf Nachfrage des Netzwerkes Land in Sicht bestätigte das Innenministerium Schleswig-Holstein, dass bereits die meisten Ausländerbehörden im Land bei langjährigem Voraufenthalt die Duldung mit der Zusatzbestimmung "Beschäftigung unbeschränkt erlaubt" versehen. Das Netzwerk hatte angeregt, generell diese Zusatzbestimmung zu verwenden, damit auch für die ArbeitgeberInnen auf den ersten Blick Klarheit über die Arbeitserlaubnis besteht.
Ausnahmen bestehen allerdings weiterhin für Geduldete, denen die Ausländerbehörde vorwirft, dass sie das Abschiebehindernis selbst verursacht haben bzw. nicht ausreichend an seiner Beseitigung mitwirken. Ihnen kann nach § 11 Beschäftigungsverfahrensverordnug die Aufnahme einer Beschäftigung von der Ausländerbehörde untersagt werden.
Zur Antwort des Innenminsteriums SH auf die Anfrages des Netzwerkes Land in Sicht
Neuer Erlass des Innenministeriums SH zum Beschluss der Innenministerkonferenz
17.12.2009
Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat am 17. Dezember 2009 einen ergänzenden
Erlass zum Beschluss der Innenministerkonferenz herausgegeben.
Unter Punkt 1 wird darin die Möglichkeit eröffnet, vorübergehend bis zum 31.01.2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG zu erteilen, wenn über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG noch nicht gleich entschieden werden kann, weil z.B. noch der Nachweis über eine Halbtagsbestätigung fehlt.
In Punkt 2 wird auf das Schreiben des Bundesarbeitsministeriums hingewiesen, nach dem alle Personen, die bisher eine AE nach § 104a AufentG besaßen und nun in die Duldung zurückfallen, eine Beschäftigungserlaubnis ohne Vorrang- und Arbeitsmarktprüfung erhalten sollen. Das Schreiben liegt dem Erlass bei.
Unter Punkt 3 sagt das Innenministerium auch volljährigen SchülerInnen einer gemeinbildenden Schule eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG zu, wenn eine positive Integrationsprognose besteht.
Hinweise zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"
Stand: 12.12.2009
Trotz der Anschlussregelung der Innenministerkonferenz zur Gesetzlichen Altfallregelung könnten einige Menschen in die Duldung zurückfallen, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" (§ 104a/b AufenthG) besaßen (wegen mangelnder Bemühungen bzw. der Prognose, dass sie auch in den nächsten Jahren nicht für ihren Lebensunterhalt werden sorgen können).
In einer Stellungnahme des Berliner Flüchtlingsrats zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse "auf Probe" weist Georg Classen darauf hin, dass in diesen Fällen rechtzeitig beim zuständigen Sozialamt schriftlich ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gestellt werden muss. Die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt. Dies gilt auch für Mietkosten und Kosten aus Krankenbehandlungen.
Georg Classen nimmt außerdem Stellung dazu, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG in zwei Jahren verlängert werden wird.
Das Papier von Georg Classen finden Sie
hier.
Laut
Weisung des Bundesarbeitsministeriums vom 8.12.2009 soll auch Personen, die nach der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach dem 31.12.2009 in die Duldung zurückfallen, eine Beschäftigungserlaubnis ohne Vorrang-, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsprüfung ausgestellt werden.
Anschlussregelung für die „Probe-Aufenthaltsberechtigten“
9. Dezember 2009
Am 4. Dezember 2009 einigten sich die Innenminister der Bundesländer nach zähem Ringen auf eine Anschlussregelung für die Gesetzliche Altfallregelung, die zum Jahresende ausläuft. Den Beschluss der Innenministerkonferenz hat das Innenministerium Schleswig-Holstein im
Erlass vom 7.12.2009 übernommen.
Die Regelung wird dazu führen, dass die Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 104a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nach Jahresende in drei Gruppen aufgeteilt werden:
- Menschen, die die Kriterien erfüllen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG auf zwei Jahre. Eine Verlängerung erfolgt, wenn die Kriterien weiterhin erfüllt sind.
- Wer die Kriterien noch nicht erfüllt, aber sich darum bemüht und darin voraussichtlich auch erfolgreich sein wird, erhält die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 nur „auf Probe“ mit einer Befristung bis zum 31.12.2011. Diese Gruppe kann keine Familienmitglieder nach Deutschland nachholen, die Aufenthaltszeit zählen auch nicht, wenn man später einmal eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erhalten möchte.
- Zurück in die Duldung (§ 60a AufenthG) fallen alle, die sich aus Sicht der Ausländerbehörde nicht ausreichend bemüht haben, sowie Personen, bei denen die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass sie auch in Zukunft nicht für ihren Lebensunterhalt werden sorgen können - z.B. Menschen, die im letzten Jahr erwerbsunfähig wurden und nicht durch Bürgschaften abgesichert werden können.
Erweiterung der Kriterien für die Verlängerung nach § 23 Abs. 1 AufenthG
Die Anschlussregelung erweitert die Möglichkeiten, bisherigen „Probe-Aufenthaltsberechtigten“ (mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a und b AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 23 Abs. 1 AufenthG) zu erteilen, die den Weg in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ebnet.
Personen mit Halbtagsbeschäftigung
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten in Zukunft auch Personen, die mindestens seit dem 1. Juli 2007 zumindest halbtags beschäftigt war bzw. bis Ende Januar nächsten Jahres (31.1.2010) glaubhaft machen kann, dass dies mindestens für die nächsten 6 Monate der Fall sein wird.
Bisher galt als einziges Verlängerungskriterium die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ bzw. die eigenständige Lebensunterhaltssicherung seit dem 1. April 2009, verbunden mit der Prognose, dass der Lebensunterhalt auch in Zukunft erwirtschaftet werden kann. Ausnahme bestehen u.a. für Familien mit Kindern (s. Punkt 104a.6.2 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz): die Eltern müssen nur den eigenen Lebensunterhalt „überwiegend“ sichern können, für die Kinder können in voller Höhe Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.
Personen mit Schulabschluss / Ausbildung
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten inzwischen auch alle, die seit dem 1. Juli 2007 einen Schul- oder Berufsausbildung erfolgreich beendet haben und bei denen eine positive Integrationsprognose besteht.
Eine Aufenthaltserlaubnis wird weiterhin nach § 104a Absatz 6 AufenthG auch denen erteilt, die sich gerade in Ausbildung oder ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen (z.B. EQJ) befinden oder die Oberstufe bzw. eine Fachhochschule oder Universität besuchen (s. Punkt 104a.6.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz).
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 „auf Probe“
Diese Aufenthaltserlaubnis bedeutet eine „zweite Chance“ für Menschen, die bisher eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 104a AufenthG hatten, aber noch nicht genug verdienen bzw. ihre Arbeit zwischenzeitlich wieder verloren haben und sich dennoch um Erwerbsintegration bemüht haben. Als Nachweis für Bemühungen um Erwerbstätigkeit gewertet werden können z.B. Bewerbungen, Teilnahme an Deutschkursen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie an den Angeboten des Netzwerks Land in Sicht, Praktika, geringfügige Beschäftigung bzw. geringfügige Selbständigkeit und die Kooperation mit den ARGEn (ggf. Eingliederungsvereinbarung und Bescheinigung der ARGE beilegen).
Die Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ stellt eine Verschlechterung gegenüber der „normalen“ Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG dar, da sie Familiennachzug und Aufenthaltsverfestigung ausschließt. Auf jeden Fall vermieden sollte jedoch der Rückfall in eine Duldung, da durch die dadurch entstehende Unterbrechung des „rechtmäßigen Aufenthalts“ auch die davorliegenden Zeiten eines erlaubten Aufenthalts nicht mehr auf die Wartezeit für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis angerechnet werden können.
Eine weitere Einschätzung der Bedeutung der Anschlussregelung für die Beratungsstellen finden Sie hier in einem Beitrag des Hessischen Flüchtlingsrats:
„Die IMK-Anschlussregelung zum § 104a. Hinweise für die Beratung“.
Kritik am Beschluss der Innenminister
- Die Anschlussregelung betrifft nur Menschen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten haben. Keine Lösung bietet sie für die vielen Menschen, die inzwischen schon wieder seit 6 - 8 Jahren in Deutschland leben und nur „geduldet“ werden.
- An den Kriterien, die von vorneherein viele Geduldete von der Gesetzlichen Altfallregelung ausgeschlossen haben, wurde nichts geändert.
- Weiterhin zählt in erster Linie die Sicherung des Lebensunterhalts. Keine tragfähigen Ausnahmen existieren für Erwerbsunfähige und alte Menschen, deren Aufenthalt aus humanitären Gründen dauerhaft ermöglicht werden sollte.
Zu einer ausführlichen Kritik s. die
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein vom 4. Dezember 2009. Zu den Bedarfen einer humanitären Bleiberechtsregelung s. meinem
Beitrag im Magazin Der Schlepper vom Dezember 2009.
Perspektiven
Nachdem durch die Anschlussregelung zumindest ein Rückfall des Großteils der „Probe-Aufenthaltsberechtigten“ in die Duldung verhindert wurde, ist es jetzt u.E. Aufgabe des Bundestags, eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen: eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient.
Ob und wann der Bund eine weitere Bleiberechtsregelung verabschiedet, hängt auch von einer hörbaren öffentlichen Meinung ab. Für eine solche Regelung setzten sich bundesweit viele Initiativen ein. Anregungen und Informationen kann man sich z.B. unter der Seite
www.aktion-bleiberecht.de holen.
Johanna Boettcher, Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein
Ergebnisse der Schulung zur Verlängerung der Probe-Aufenthaltserlaubnisse und alternativen Strategien
9.12.2009
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Am 8. Dezember 2009 veranstaltete das Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“ in Kiel eine Forbildung zum Thema „Wie geht’s weiter mit der Gesetzlichen Altfallregelung? Möglichkeiten der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ (§ 104a/b AufenthG) und alternative Strategien“.
Johanna Boettcher vom Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein stellte die Ergebnisse der Innenministerkonzerenz zur Altfallregelung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen auf Schleswig-Holstein dar. Auch Stephanie Hinrichsen vom Innenministerium Schleswig-Holstein war bei der Schulung anwesend und ergänzte die Einschätzungen.
Im Anschluss erläuterte Rechtsanwalt Claudius Brenneisen die Bedingungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG. Im zweiten Teil der Schulung stellte er Möglichkeiten vor, sich für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (auch aus der Duldung heraus) auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Familien- und Privatleben) zu berufen.
Schließlich stellte Doris Kratz-Hinrichsen, Migrationsbeauftragte der Diakonie Schleswig-Holstein, die Aktion Bleiberecht (www.aktion-bleiberecht.de) vor.
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Aus der Schulung ergaben sich folgende Ergebnisse für Beratungsstellen und RechtsanwältInnen:
- Anträge nach der Gesetzlichen Altfallregelung noch so schnell wie möglich stellen
- Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 104a AufenthG bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis unterstützen
- Für türkische Staatsangehörige Assoziationsratsabkommen EWG/Türkei nutzen
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 IV bzw. § 25 V i.V.m. Art. 8 EMRK beantragen
ReferentInnen: RA Claudius Brenneisen, Johanna Boettcher (Netzwerk Land in Sicht!) und Doris Kratz-Hinrichsen (Diakonie Schleswig-Holstein); als Gast: Stephanie Hinrichsen
Die Vortragsfolien von Claudius Brenneisen finden Sie
hier.
Die Ergebnisse der Schulung im Einzelnen:
Anträge nach der Gesetzlichen Altfallregelung noch so schnell wie möglich stellen!
Durch die Anschlussregelung der Innenministerkonferenz wird die Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 104a AufenthG bei Vorliegen bestimmter Kriterien um zwei Jahre als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG „auf Probe“ verlängert. Deshalb lohnt es sich, bis Jahresende noch Anträge für Personen zu stellen, die bisher nicht von der Gesetzlichen Altfallregelung erfasst wurden.
Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach der Gesetzlichen Altfallregelung (§ 104a AufenthG) können bis Jahresende gestellt werden für Personen, die sich seit mindestens 1.7.1999 (Alleinstehende und Familien ohne minderjährige Kinder) bzw. 1.7.2001 (Familien mit minderjährigen Kindern und unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge) in Deutschland aufhalten und über Deutschkenntnisse der Stufe A 2 verfügen (zum Erfordernis der Deutschkenntnisses s. Punkt 104a.1.2 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz).
Wenn Anträge bisher nicht gestellt wurden, weil die Ausländerbehörde den Betroffenen Täuschung oder mangelnde Mitwirkung vorwarf, dies aber streitig ist, sollte der Antrag dennoch fristgerecht gestellt werden. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann dann ggf. Widerspruch eingelegt werden, der entsprechend bearbeitet werden muss.
Da die Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG zum Jahresende auslaufen wird, muss auch gleich die Verlängerung als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ mitbedacht und ein Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Jahresende gestellt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass die betroffene Person nachweisen kann, dass sie sich um Sicherung ihres Lebensunterhalts bemüht hat. Außerdem muss die Annahme gerechtfertigt sein, dass ihr die Lebensunterhaltssicherung im Verlauf der nächsten zwei Jahre voraussichtlich gelingen wird.
Die
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz gehen unter Punkt 104a.1.5 darauf ein, wann von Täuschung und mangelnder Mitwirkung auszugehen ist (und wann nicht).
Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 104a AufenthG bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis unterstützen
Durch Beschluss der Innenminister vom 4. Dezember 2009 wurde eine Anschlussregelung zur Gesetzlichen Altfallregelung geschaffen, die ein paar neue Kriterien zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 ermöglichen (s. dazu den Beitrag
Anschlussregelung für „Probe-Aufenthaltsberechtigte“). Insbesondere kann eine solche Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn bis zum 31. Januar 2010 eine Halbtagsbeschäftigung für mindestens die folgenden sechs Monate nachgewiesen werden kann.
Für türkische Staatsangehörige Assoziationsratsabkommen EWG/Türkei nutzen
Bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ für türkische StaatsbürgerInnen ist der
Beschluss 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei zu beachten. Dieser sieht in Artikel 6 vor, dass Türkei-stämmige ArbeitnehmerInnen nach einem Jahr Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber Anspruch auf Erneuerung der Beschäftigungserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber haben, nach drei Jahren Beschäftigung auch bei einem anderen Arbeitgeber (jedoch innerhalb des gleichen Berufs), nach vier Jahren für jede Beschäftigung. Aus dem Recht auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis leitet sich das Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab. Als Beschäftigung gelten auch nicht voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen wie Studenten- und 400-Euro-Jobs.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 IV bzw. § 25 V i.V.m. Art. 8 EMRK beantragen
Für Menschen, die nicht von der Gesetzlichen Altfallregelung erfasst wurden oder nunmehr aus ihr herausfallen, aber seit vielen Jahren in Deutschland leben, lohnt es sich, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 V bzw. § 25 IV in Verbindung mit
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu beantragen. Artikel 8 EMRK (http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html ) regelt den Schutz des Privat- und Familienlebens, wobei das Privatleben als Summe aller gewachsenen Bindungen im Aufnahmeland verstanden wird. Laut Rechtssprechung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kann Artikel 8 „faktische Inländer“ nicht nur vor Abschiebung schützen, sondern es kann sich daraus auch der Anspruch auf Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ergeben (Vgl. EGMR-Rechtsprechung Sisojeva/Lettland 16.6.2005; Aristimuno Mendizabal/Frankreich 17.1.2006; Rodrigues da Silva und Hoogkamer/Niederlande 31.1.2006).
Der EGMR legt den Begriff der Integration / Verwurzelung weit aus: Verstöße gegen geltendes Recht sowie die Sicherung des Lebensunterhalts sind nur Kriterien unter vielen, die bei der Frage abzuwägen sind, ob sich jemand im Aufnahmeland soweit integriert hat, dass eine Verweigerung eines gesicherten Aufenthalts sein/ihr Recht auf Privatleben verletzen würde. Kriterien des EGMR (s. EGMR Urteil v. 18.10.2006; Üner/Niederlande; 46410/99) sind u.a. die Aufenthaltsdauer, die familiäre Situation, die Belange und das Wohl der Kinder, die Art und Schwere einer Straftat sowie die seitdem verstrichene Zeitspanne und das Verhalten während dieser Zeit, die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Bestimmungsland sowie die Schwierigkeiten, denen Ehepartner und Kinder im Herkunftsland der AntragstellerInnen begegnen würden.
Die Auslegung der EMRK durch den EGMR gilt auch für Deutschland. Bezogen auf § 25 V Aufenthaltsgesetz kann die Verwurzelung in Deutschland als rechtliches Abschiebungshindernis betrachtet werden, mit dessen Wegfall in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich in seinem Urteil vom 20.1.2009, 1 C 40/07 bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 IV Satz 2 AufenthG im 4. Leitsatz ebenfalls ausdrücklich auf Artikel 8 EMRK: „Das Ausmaß der Verwurzelung bzw. die für den Ausländer mit einer ‚Entwurzelung’ verbundenen Folgen sind unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Art. 2 Abs. 1 und Art 6 Abs. 1 GG sowie der Regelungen des Art. 8 EMRK zu ermitteln, zu gewichten und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.“
Johanna Boettcher, Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein
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Flüchtlingsrat und Pro Asyl fordern: Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge novellieren!
26.11.2009
Im Vorfeld der Innenministerkonferenz am 3./4.12. in Bremen fordern FLÜCHTLINGSRAT Schleswig-Holstein und PRO ASYL die Schaffung einer umfassenden und großzügigen Bleiberechtsregelung. Das politische Versprechen, Kettenduldungen abzuschaffen, wurde bis heute nicht eingelöst. Die Altfallregelung vom Sommer 2007, die Ende des Jahres ausläuft, hat nur einen kleinen Teil der Betroffenen begünstigt. Restriktiv gefasste Ausschlussgründe und die Festlegung auf einen Einreisestichtag ließen viele Geduldete von vorneherein ohne Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht.
Zur gemeinsamen Pressemitteilung.
Neuer Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein (IMSH): „wachsende Besorgnis“ bzgl. eines Scheiterns der Gesetzlichen Altfallregelung
20.11.2009
Der
Erlass des IMSH vom 12.11.2009 spricht hinsichtlich des Auslaufens der Gesetzlichen Altfallregelung von einer "wachsenden Besorgnis, dass die Betroffenen [InhaberInnen einer AE "auf Probe" nach § 104 a Abs. 1 Satz 1] zum 1.1.2010 in den Status der Duldung zurückfallen". Das Innenministerium verweist in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer "Übergangs- oder Anschlussregelung" im Rahmen der Anfang Dezember tagenden Innenministerkonferenz (IMK), die den Rückfall in die Duldung verhindern könte. Obwohl die IMK frühestens am 4. Dezember über eine Übergangslösung entscheiden kann, bittet das IMSH die Ausländerbehörden schon jetzt, die noch offenen Anträge "umgehend einer abschließenden Prüfung zuzuführen".
Der Erlass geht ebenfalls auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i.V.m. § 104a/b AufenthG ein. Im Rahmen des Ermessens werden die Ausländerbehörden gebeten, bei der Prüfung der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung auch die Absätze 5 und 6 der Gesetzlichen Altfallregelung (§ 104a AufenthG) zu berücksichtigen. Diese ermöglichen eine Erteilung schon bei „überwiegend eigenständiger“ Lebensunterhaltssicherung (in Verbindung mit einer positiven Prognose für die Zukunft) und sehen Ausnahmen für Auszubildende, Familien/Alleinerziehende mit Kindern sowie Erwerbsunfähige und Personen über 65 Jahre vor.
Fortbildung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach der Gesetzlichen Altfallregelung
20.11.2009
Am 8. Dezember 2009 veranstaltet das Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“ eine Forbildung zum Thema „Wie geht’s weiter mit der Gesetzlichen Altfallregelung? Möglichkeiten der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ (§ 104a/b AufenthG) und alternative Strategien“.
Zeit und Ort: Dienstag, 8. Dezember 2009, 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
beim Paritätischen Landesverband, Beseleralle 57, Raum C, 24105 Kiel
Programm:
9.00 Uhr - 9.30 Uhr: Ergebnisse der Innenministerkonferenz zur Altfallregelung und Auswirkungen auf Schleswig-Holstein
Johanna Boettcher, Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein
9.30 Uhr - 12.45 Uhr: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ und Alternativen
RA Claudius Brenneisen, Hamburg
12.45 Uhr - 13 Uhr: Weitere Strategien: Aktion Bleiberecht
Doris Kratz-Hinrichsen, Migrationsbeauftragte des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an in der Flüchtlingsarbeit engagierte Haupt- und Ehrenamtliche sowie Migrationsfachdienste und Ausländerbehörden.
Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten.
Die Einladung/Anmeldung finden Sie
hier.
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz
Die
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz sind am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten und können
hier eingesehen werden.
Spendenaufruf: Deutschkurs für Flüchtlinge
30. Oktober 2009
Um Flüchtlingen die Teilnahme an Deutschkursen zu ermöglichen, wenden sich in Schleswig-Holstein Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Flüchtlingsrat mit einem
Spendenaufruf an die Öffentlichkeit. Im Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein stellen wir immer wieder einen hohen Bedarf an Deutschkursen statt, den wir leider aus Mitteln des Netzwerks nicht annäherend zufriedenstellend decken können.
Wenn Asylsuchende und Flüchtlinge mit Duldung an Integrationskursen teilnehmen möchten, erhalten sie dafür keinerlei staatliche Unterstützung, sondern müssten den gesamten Kurs selbst bezahlen. Ein Integrationskurs (zusammengesetzt aus 600 Stunden Deutschunterricht und 45 Stunden Orientierungsunterricht) kostet 1.400 Euro, in der Regel etwa 150 Euro im Monat. Dazu kommen meistens noch die Fahrtkosten. Asylsuchende und Flüchtlinge mit Duldung bekommen jedoch nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die um etwa ein Drittel unter den Hartz-IV-Leistungen liegen. Davon lassen sich gerade die grundlegenden täglichen Bedürfnisse wie Wohnen, Essen und Kleidung bezahlen - es gibt keinen Spielraum für Sonderausgaben, auch nicht für Deutschkurse.
Hinweise zu Verlängerungsanträgen der Aufenthaltserlaubnisse "auf Probe" nach der Gesetzlichen Altfallregelung
27. Oktober 2009
Pro Asyl hat ein
Informationspapier herausgegeben, das Hilfestellung für BeraterInnen und Betroffene bietet bei Verlängerungsanträgen der Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" (§ 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Das Papier enthält Ratschläge dazu, welche Anträge gestellt werden sollten, was im Falle einer Ablehnung zu tun ist und welche Beratungsalternativen bestehen. Genaueres finden Sie
hier.
Neue Zahlen zur Umsetzung der Gesetzlichen Altfallregelung in Schleswig-Holstein
26. Oktober 2009
Nach
aktuellen Zahlen aus dem Schleswig-Holsteiner Innenministerium (Stichtag 30.9.2009) erhielten bis dato 549 Menschen in Schleswig-Holstein eine Aufenthaltserlaubnis nach der Gesetzlichen Altfallregelung. Damit wurden zwei Drittel (65%) aller entsprechenden Anträge positiv beschieden. Allerdings konnten viele Langzeit-geduldete Flüchtlinge aufgrund restriktiver Ausschlusskriterien von vorneherein nicht von der Regelung profitieren: weiterhin leben bis dato knapp 1.900 Menschen mit einer Duldung im Schleswig-Holstein.
Zudem haben drei Viertel (77%) der Begünstigten der Altfallregelung nur eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" (§ 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG) erhalten. Über deren Verlängerung wird voraussichtlich zu Jahresende entschieden. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation ist davon auszugehen, dass viele von ihnen es nicht schaffen werden, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, und zu Jahresende in den unsicheren Schwebe-Zustand der Duldung zurückfallen werden.
Erleichterte Praktikumssuche für TeilnehmerInnen des Netzwerks Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein
20. Oktober 2009
Ein
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 20. Oktober 2009 erleichtert auf Anregung des Netzwerks Land in Sicht! Asylsuchenden und Geduldeten die Aufnahme eines Praktikums. Der Erlass weist darauf hin, dass Praktika im Rahmen eines von der Europäischen Union finanziell geförderten Programms ohne Zustimmung der Arbeitsagentur erlaubt werden können. Sofern die Ausländerbehörde den Betroffenen keine Täuschung oder mangelnde Mitwirkung im Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus (§ 11 BeschVerfV) vorwirft, soll sie in „wohlwollender Ermessensausübung“ nicht nur die Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme eines Praktikums, sondern auch die Genehmigung zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsaufenthaltsbereichs prüfen.
Viele Asylsuchende und Geduldete werden bisher zur Untätigkeit gezwungen, indem ihnen mit Verweis auf § 11 BeschVerfV die Aufnahme einer Beschäftigung, ja sogar eines Praktikums untersagt wird. Die nächste Hürde stellt die „Residenzpflicht“ oder „räumliche Beschränkung“ dar: Asylsuchende dürfen den Landkreis, in dem sie gemeldet sind, nicht verlassen – außer, sie beantragen und erhalten dafür jedes Mal eine Genehmigung der Ausländerbehörde. In Schleswig-Holstein gilt das auch für die meisten Flüchtlinge mit einer Duldung. Wenn eine Arbeits- oder Praktikumsstelle im angrenzenden Landkreis liegt, kann es zu Problemen kommen. Der Erlass stellt hier eine Verbesserung dar, indem er anregt, das Ermessen der MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden im Sinne der Betroffenen auszuschöpfen.
Praktika erfüllen für Flüchtlinge, die nur nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und darüber hinaus noch aus anderen Gründen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, eine essentielle Funktion: sie wirken der sozialen Isolation entgegen, bieten Einblicke in die deutsche Arbeitswelt, ermöglichen besonders jungen Menschen, ihre Fähigkeiten zu erproben sowie zu verfestigen, und beugen dem Verlust von bereits im Ausland erworbenen Qualifikationen vor. Außerdem stellt das Praktikumszeugnis einen Nachweis dieser Fähigkeiten dar, was besonders wichtig ist, wenn Abschlüsse hier nicht anerkannt werden konnten.
Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode in Schleswig-Holstein beschlossen: Ausweitung der Integrationsangebote auch für Menschen mit einer Duldung
17. Oktober 2009
Im
Koalitionsvertrag von CDU und FDP für die nächste Legislaturperiode in Schleswig-Holstein findet sich ein wichtiges Detail zur Flüchtlingspolitik: Auch geduldete Flüchtlinge sollen in Schleswig-Holstein zukünftig von Integrationsangeboten im Bereich Bildung und Arbeit profitieren können. Wörtlich heißt es auf Seite 45: „Wir sind bestrebt, die bestehenden Integrationsangebote auch auf Personen mit Duldungsstatus in Schleswig-Holstein auszuweiten“. Bisher sind Menschen mit einer Duldung, aber auch Asylsuchende von vielen Fördermaßnahmen ausgeschlossen.
So können Geduldete und Asylsuchende z.B. nur an staatlich geförderten Sprachkursen teilnehmen, wenn sie die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Die Teilnahme an einem Integrationskurs (600 Stunden Deutschkurs, 45 Stunden Orientierungskurs) kostet für SelbstzahlerInnen rund 1.400 Euro - in der Regel etwa 150 Euro pro Monat. Doch Asylsuchende und Geduldete haben neben den Unterkunftskosten in den ersten vier Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland monatlich nur 225 Euro zur Verfügung - für Essen, Kleidung, Fahrtkosten etc. Erst danach haben sie Anspruch auf den ebenfalls sehr knapp bemessenen „Hartz IV“-Satz (359 Euro für Alleinstehende, zzgl. Unterkunftskosten). Die Finanzierung eines Deutschkurses aus eigener Erwerbstätigkeit ist praktisch unmöglich, wenn doch gerade aufgrund der nicht vorhandenen Deutschkurse keine Beschäftigung gefunden werden kann.
Hoffentlich münden die Bestrebungen der Koalitionspartner tatsächlich in Verbesserungen in Schleswig-Holstein – wie z.B. eine Landesförderung für die Teilnahme an Integrationskursen auch für Geduldete und Asylsuchende.
Andere Integrationsmaßnahmen fallen allerdings eher in Bundesrecht. So können Menschen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung meist kein Studium und keine Ausbildung aufnehmen. Das wäre nur möglich, wenn Flüchtlinge parallel ihren kompletten Lebensunterhalt verdienen, denn Anspruch auf BAFöG haben nur Geduldete, die sich seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufhalten – Asylsuchende sind von der Förderung praktisch ausgeschlossen. Nach der Asylanerkennung bzw. nach Jahren der Duldung haben viele dann die Altersgrenze von dreißig Jahren überschritten, so dass dann aus diesem Grunde keinen Anspruch mehr auf BAFöG-Leistungen besteht.
Auch einige Maßnahmen der Arbeitsagentur sind beschränkt auf Personen mit gesichertem und dauerhaftem Aufenthaltsstatus - z.B. die Beraufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Hier könnte die Landesregierung ebenfalls mit eigenen Programmen unterstützend eingreifen. An vielen Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur können auch jetzt schon Asylsuchende und Geduldete im Rahmen des Ermessens teilnehmen: ein stichwortartiger Überblick findet sich in einem
Gutachten im Auftrag der Caritas von Dr. Barbara Weiser.
Stellungnahme anlässlich der Koalitionsverhandlungen in Schleswig-Holstein: Für eine kostensparende und humane Integrationspolitik – auch für Flüchtlinge mit noch ungesichertem Bleiberecht
Kiel, 7. Oktober 2009
Anlässlich der Koalitionsverhandlungen richtete sich der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. mit einer
Stellungnahme an die Parteien, die konkrete Vorschläge für eine kostensparende und humane Integrationspolitik enthält, in die auch Geduldete und Asylsuchende einbezogen werden.
Auch Flüchtlinge mit noch nicht verfestigtem Aufenthaltsstatus sollen nicht weiter durch administrative Maßnahmen und restriktive Rechtsanwendung daran gehindert werden, sich zu integrieren, teilzuhaben und ihren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Dazu ist es nötig, bestimmte Barrieren aufzuheben, die der Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt entgegenwirken: die zentrale Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften, Arbeitsverbote und nachrangiger Arbeitsmarktzugang sowie die räumliche Beschränkung von Asylsuchenden und Geduldeten auf einen Landkreis (der dann nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen werden darf, um ggf. im benachbarten Landkreis Arbeit zu suchen). Es reicht jedoch nicht, nur - anders als bisher - Integrationsbestrebungen nicht mehr zu blockieren: sie müssen aktiv gefördert werden, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen. Dazu benötigen Asylsuchende und Geduldete Zugang zu Deutschkursen, zu Studium und Ausbildung, zu Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur, zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbener Abschlüsse sowie zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in Deutschland – z.B. durch eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung. Diese Erkenntnisse gewinnt der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein u.a. aus der Arbeit des Netzwerkes „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“, das er gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband koordiniert.
Der Abbau von Integrationsbarrieren und die Förderung der Integration von Flüchtlingen lohnt sich letztendlich auch finanziell: einerseits werden durch die resultierende Unabhängigkeit von Sozialleistungen Kosten gespart, andererseits tragen Flüchtlinge dann in stärkerem Maße zu Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit bei. Dies betont auch die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände in ihrer Stellungnahme im nationalen Integrationsbericht „Wir können und wollen es uns nicht länger leisten, Potenziale von Migranten ungenutzt zu lassen. Deutschland ist ein rohstoffarmes Land mit einer rückläufigen demographischen Entwicklung. Wir sind damit auf die Entfaltung aller Bildungs- und Leistungspotenziale der Menschen angewiesen - für Erfolg im internationalen Wettbewerb und für Wohlstand und soziale Sicherheit in Deutschland.“
Innenministerium Schleswig-Holstein: Wohlwollende Prüfung bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“
Kiel, 5.10.2009
Im seinem
Erlass vom 5. Oktober 2009 bittet das Innenministerium Schleswig-Holstein um „wohlwollende Prüfung der Einzelfälle“ bei der Entscheidung über eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ nach der Gesetzlichen Altfallregelung.
Der Erlass verweist auf den
Landtagsbeschluss vom 16. September 2009. Dieser fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine bundesweite Verlängerung der Gesetzlichen Bleiberechtsregelung einzusetzen. Außerdem soll die Regierung auf Landesebene „alle Möglichkeiten ausschöpfen, um für die Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen auf Probe nach §§ 104 a und 104 b AufenthG den Aufenthalt in Schleswig-Holstein über den 31. Dezember 2009 hinaus zu verlängern.“
Falls keine Anschlussregelung getroffen wird, läuft die Gesetzliche Altfallregelung am 31. Dezember 2009 aus. Sie ermöglichte es Geduldeten, die sich schon viele Jahre in Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erwerben, wenn sie (neben der Erfüllung vieler anderer Voraussetzungen) ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern konnten.
Wer dies noch nicht nachweisen konnte, erhielt eine bis zum 31.12.009 gültige Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ (§ 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Verlängert wird im Anschluss nur die Aufenthaltserlaubnis derjenigen, die seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ihren Lebensunterhalt – und den ihrer Familie – „überwiegend eigenständig“ sichern konnten und von denen anzunehmen ist, dass ihnen das auch in Zukunft gelingen wird. Die anderen verlieren ihre Aufenthaltserlaubnis und fallen in den Status der Duldung zurück.
In Schleswig-Holstein wird das nach
bisherigen Stichproben gut zwei Drittel aller Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ betreffen. Der Rückfall in die Duldung bedeutet einen Rückfall in Unsicherheit über ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland – obwohl diese Menschen dann schon seit mindestens 8-10 Jahre hier leben. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt wird ihnen im Status der Duldung wieder wesentlich erschwert werden. Auch angesichts der geringen Zahl der Fälle - 420 Personen - in Schleswig-Holstein erscheint eine großzügige Lösung nicht nur wünschenswert, sondern auch durchaus möglich.
Appell der Xenos/ESF-Netzwerke an den Bundesinnenminister: Altfallrecht verlängern, Flüchtlingen Qualifizierung ermöglichen
1. Oktober 2009
Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein hat gemeinsam mit den anderen Xeno-ESF-Netzwerken bundesweit einen
Appell an Bundesinnenminister Schäuble abgestimmt. Er begründet aus Sicht der Bildungsträger und Arbeitsvermittlungsinstitutionen, warum eine effektive und dauerhafte Vermittlung von Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit ohne vorgeschaltete, bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen in einem so befristeten Zeitraum, wie ihn die Gesetzliche Altfallregelung vorgibt, kaum möglich ist. Deshalb appellieren die Netzwerke für eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung und den Einbezug auch Bleiberechtsungesicherter in Fördermaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration.
AsylbewerberInnen und Geduldete können sich arbeitslos melden und haben Anspruch auf Vermittlung und Förderung durch die Arbeitsagenturen
Kiel, 28. September 2009
Die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium stellten im Rahmen eines Treffens mit dem Netzwerk „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“ und anderen Partnern klar, dass Arbeitsagenturen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge als arbeitslos registrieren müssen. Die Agenturen sind verpflichtet, sich um deren Vermittlung und Förderung zu bemühen.
Manche Arbeitsagentur-MitarbeiterInnen hatten in der Vergangenheit entschieden, diese Gruppe stünde aufgrund ihres nachrangigen Zugangs zum Arbeitsmarkt weder dem Arbeitsmarkt noch den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung und gelte demnach nicht als arbeitslos. Schon im März 2008 wurde jedoch in den
Durchführungsanweisungen zum § 119 SGB III klargestellt, dass Asylsuchende und Geduldete nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Abschnitt 3.4.1 unter Punkt 119.160: "Der Status als Asylbewerber bzw. geduldeter Ausländer steht der Verfügbarkeit nicht entgegen“).
Damit steht auch dieser Gruppe im Rahmen des Ermessens der SachbearbeiterInnen der Zugang zu Fördermaßnahmen nach dem SGB III offen - soweit nicht die Inanspruchnahme einer speziellen Leistung an den Aufenthaltsstatus geknüpft ist. In Frage kommen vor allem Leistungen im Rahmen des Vermittlungsbudgets (§ 45 SGB III), aus dem z.B. Übersetzungs- und Anerkennungskosten, Fahrt- und Bewerbungskosten etc finanziert werden können - alles, was der Integration in den Arbeitsmarkt dient. Zudem kann von bestimmten Förderinstrumenten wie bspw. vom Ausbildungsbonus nur profitieren, wer mindestens ein Jahr arbeitslos gemeldet war - ohne Beschäftigung zu sein reicht erst einmal nicht.
Beschluss des Landtags Schleswig-Holstein: Landesregierung soll Verlängerung der Altfallregelung ermöglichen
Kiel, 16. September 2009
Der Landtag Schleswig-Holstein entschied in seiner letzten Plenarsitzung vor der Wahl über zwei Anträge an die Landesregierung, sich für eine Verlängerung der Altfallregelung einzusetzen. Beide Anträge wurden mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen angenommen.
Der
erste Antrag fordert die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine bundesweite Verlängerung der Gesetzlichen Bleiberechtsregelung einzusetzen. Nach dem
zweiten Antrag soll die Regierung auf Landesebene „alle Möglichkeiten ausschöpfen, um für die Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen auf Probe nach §§ 104 a und 104 b AufenthG den Aufenthalt in Schleswig-Holstein über den 31. Dezember 2009 hinaus zu verlängern.“
Über den ersten Antrag war bereits im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert worden. Als ExpertInnen hatte der Ausschuss neben dem Innenministerium auch VertreterInnen des Netzewerkes „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“ angehört.
Falls keine Anschlussregelung getroffen wird, läuft die Gesetzliche Altfallregelung am 31. Dezember 2009 aus. Wer bis dahin nicht nachweisen konnte, dass der eigene Lebensunterhalt (und der der gesamten Familie) „überwiegend eigenständig“ gesichert wurde, verliert die Aufenthaltserlaubnis und fällt in den Status der Duldung zurück. In Schleswig-Holstein wird das nach bisherigen Stichproben für gut zwei Drittel aller Betroffenen gelten (s. untenstehenden Bericht "Rückfall in die Dauerduldung"). Der Rückfall in die Duldung bedeutet einen Rückfall in Unsicherheit über ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland – obwohl diese Menschen dann schon seit mindestens 8-10 Jahre hier leben. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt wird ihnen im Status der Duldung wieder wesentlich erschwert werden.
Rückfall in die Dauer-Duldung: Zwei Drittel aller Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ in Schleswig-Holstein verlieren zu Jahresende voraussichtlich wieder ihre Aufenthaltserlaubnis
Kiel, 8. September 2009
Um den Stand der Umsetzung der Gesetzlichen Altfallregelung zu erfassen, führte die Bundesregierung eine stichprobenartige Erhebung in unterschiedlichen Ausländerbehörden der Bundesländer durch. Damit sollte auch festgestellt werden, ob die Altfallregelung ihr Ziel erreicht hat oder aufgrund u.a. der Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt verlängert werden muss.
Die Ergebnisse gibt die Bundesregierung als
Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen wider. Die Zahlen sprechen klar für eine umfassende Neuregelung der Altfallregelung (zur konkreten Ausgestaltung: siehe
Stellungnahme des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein).
Aus der Antwort der Bundesregierung (Stand: 30.6.09) lässt sich schließen, dass in Schleswig-Holstein nur 12% der Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ keinerlei Leistungen nach dem SGB II beziehen, zusätzliche 25% beziehen geringe ergänzende Leistungen. Wenn die Gesetzliche Altfallregelung nicht überarbeitet oder ihre Umsetzung grundlegend modifiziert wird, werden also zwei Drittel der Bleibeberechtigten „auf Probe“ in Schleswig-Holstein zu Jahresende in die Duldung zurückfallen, da sie am Nachweis des eigenständigen Lebensunterhalts scheitern werden.
Am 31. Dezember 2009 könnte sich also herausstellen, dass im ganzen Bundesland von der Gesetzlichen Altfallregelung nur etwa 130 Personen profitiert haben werden - ihnen stehen jedoch bereits jetzt (Stand: 30.6.09) 1.900 Menschen gegenüber, die weiterhin im Status der aufenthaltsrechtlichen Duldung verharren. Ziel der Gesetzlichen Altfallregelung war es, langjährig geduldeten die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu ermöglichen und den Zustand der „Kettenduldungen“ zu beenden.
Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge – Stellungnahme des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein
29. Juli 2009
In seiner
Stellungnahme weist der Flüchtlingsrat auf die Schwachstellen der Gesetzlichen Bleiberechtsregelung hin und formuliert Empfehlungen für eine Gesetzesnovelle. Das Netzwerk „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Holstein“ teilt diese Einschätzung und unterstützt die Forderungen des Flüchtlingsrats.
Die Stellungnahme formuliert zwei zentrale Erwartungen an die Landespolitik:
- eine durch Bundestagsbeschluss oder Bundesratsinitiative realisierten Gesetzesnovelle der Gesetzlichen Altfallregelung, im Gegensatz zum Status Quo:
- regelmäßig zugänglich für alle langjährig geduldeten Flüchtlinge,
- ohne Stichtagsabhängigkeit, stattdessen Mindestaufenthaltszeiten,
- ohne Ausgrenzung von Alten oder Behinderten und
- ohne sonstige soziale und rechtliche Ausschlusstatbestände!
2. Die Landesregierung soll sich für eine Änderung des Entwurfs der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften wie folgt einzusetzen:
- Bei der Berechnung Lebensunterhalts-Sicherung dürfen die Freibeträge nach § 11 Abs. 2 SGB II nicht berücksichtigt werden.
- Es muss genügen, dass man sich ernsthaft um den Lebensunterhalt bemüht hat; oder wenn wenigstens der Lebensunterhalt nur anteilig gesichert ist.
- Auch Zeiten der Qualifizierung und Fortbildung müssen von der Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung ausgenommen werden: Qualifizierung muss ermöglicht werden, damit die betroffenen Menschen langfristig unabhängig von öffentlichen Leistungen leben können.
Informationsveranstaltungen zur Gesetzlichen Altfallregelung
Kiel, 29. Juli 2009
Im Juli 2009 führte das Netzwerk „Land in Sicht!“ in Kooperation mit der Diakonie Schleswig-Holstein Informationsveranstaltungen zur Gesetzlichen Altfallregelung in Rendsburg, Kiel, Elmshorn und Neumünster durch. Alle Personen aus den jeweiligen Kreisen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ (§ 104a AufenthG) waren eingeladen, sich über die Verlängerungsbedingungen ihrer Aufenthaltserlaubnis sowie über die unterstützenden Angebote des Netzwerks zu informieren.
Die Einladung wurde von den Ausländerbehörden verschickt. Zu der Veranstaltung kamen nicht nur von der Altfallregelung betroffene Personen, sondern teilweise auch MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden bzw. der ARGEn vor Ort, um als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Als VerteterInnen des Innenministerium Schleswig-Holstein stellten Dirk Gärtner und Stephanie Hinrichsen die Grundlagen der Gesetzlichen Altfallregelung vor und erläuterten die Bedingungen für eine Verlängerung über den 31.12.2009 hinaus.
Laut Gesetz (§ 104a Absatz 5) muss dafür der Lebensunterhalt (ggf. der gesamten Familie)
- über den Zeitraum ab Erhalt der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.12.2009 „überwiegend eigenständig“ gesichert gewesen sein oder
- ab dem 1. April 2009 „nicht nur vorübergehend eigenständig gesichert“ worden sein.
In beiden Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis über die Frist hinaus nur verlängert, wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass auch in Zukunft der Lebensunterhalt überwiegend eigenständig gesichert sein wird.
Ausnahmen bestehen für Familien mit minderjährigen Kindern und für Alleinerziehende: ihre Aufenthaltserlaubnis kann auch verlängert werden, wenn sie „nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen“ sind (§ 104a Absatz 6). Diese Ausnahme gilt ebenfalls für Auszubildende und TeilnhehmerInnen einer staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahme.
Herr Gärtner betonte, dass die Gesetzliche Altfallregelung mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, die den Ausländerbehörden eine großzügige Auslegung und damit eine großzügige Verlängerungspraxis ermöglichten. Der § 104a AufenthG sei als „Ermöglichungsnorm“ entstanden und als solche zu begreifen, nicht jedoch als „Verhinderungsnorm“. Konkret bezogen auf Familien mit minderjährigen Kindern könne man bei der Prüfung, ob diese „nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen“ sein werden, auch den Zeitraum bis zum Ende der Unterhaltsverpflichtung der Eltern als „nur vorübergehend“ ansehen.
Die Grundidee der Gesetzlichen Altfallregelung sei jedoch die finanzielle Eigenständigkeit bzw. die Verringerung der Hilfsbedürftigkeit. Wer sich nicht anstrenge, dieses Ziel zu erreichen, könne auch nicht mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ rechnen.
Wer trotz aller Bemühungen keine Arbeit finden könne, die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen gewährleiste, solle zumindest eine geringfügige Beschäftigung oder einen „1-Euro-Job“ annehmen, Deutschkurse besuchen und reibungslos mit der ARGE kooperieren. Wenn doch noch eine Neuregelung der Gesetzlichen Altfallregelung gelinge, werde man in Schleswig-Holstein unterscheiden zwischen „Personen, die sich um Integration in den Arbeitsmarkt zumindest bemüht haben“, und denen, die das nicht getan hätten. Ob bei einer solchen Neuregelung ein beharrliches, aber erfolgloses Bemühen um einen Arbeitsplatz allein für eine Verlängerung ausreichen werde, sei allerdings noch unklar.
Doch das Bemühen um Integration werde auch beurteilt, wenn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf einer anderen Rechtsgrundlage in Betracht komme. Angesichts der geringen Zahl der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG (zum 30. Juni 2009: 420 Personen) könne man auch andere aufenthaltsrechtliche Instrumentarien nutzen. In Frage komme vor allem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a (auf Ersuchen der Härtefallkommission) oder nach § 25 IV Satz 2 AufenthG (wenn eine Nicht-Verlängerung auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte darstellen würde).
Im Anschluss hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, Fragen zu stellen. Dabei zeigte sich, dass die Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung viele Menschen vor große Probleme stellt. In einigen Familien kann aufgrund von Krankheit eines Elternteils nur eine Person für den Lebensunterhalt einer ganzen Familie sorgen. Häufig besteht nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Einigen ist es erst jetzt gelungen, eine existenzsichernde Arbeit aufzunehmen - für die angestrebte Verlängerung und Verfestigung der Aufenthaltserlaubnis musste der Lebensunterhalt jedoch mindestens seit dem Stichtag 1. April 2009 gesichert sein, so dass auch sie womöglich trotz voller Erwerbsintegration zum Jahreswechsel wieder in den Status der Duldung zurückfallen werden.
Abschließend stellten die BeraterInnen des jeweiligen Teilprojekts (Arbeitsmarktservice, Be In und Podemos) ihre Angebote vor. Sie beantworteten weitere Fragen und verabredeten Beratungstermine.
Die Information ist hier online verfügbar:
auf
Deutsch,
Türkisch,
Russisch und
Arabisch
Erfahrungsbericht zur Praxis der Bleiberechtsregelungen von Diakonie und Caritas: Kettenduldungen beenden, humanitäres Bleiberecht sichern!
Mai 2009
Das Diakonische Werk und der Caritasverband haben gemeinsam eine sehr lesenswerte Broschüre herausgebracht, die die Probleme der Bleiberechtsregelungen systematisch erfasst und an Einzelfällen aus der Beratungsarbeit verdeutlicht. Die Broschüre ist Teil der Webseite www.aktion-bleiberecht.de, die zur Vernetzung aller Akteure für eine geänderte Neuauflage der Bleiberechtsregelung angelegt wurde. Zur Broschüre
6.2.2009: Auftaktveranstaltung des Netzwerkes Land in Sicht!
Freitag, 6. Februar 2009
Das Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein hat unter der Koordination des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein und des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. in Kiel, Neumünster, Elmshorn, Norderstedt und Rendsburg seine Arbeit aufgenommen!
Die aus allen Teilen Schleswig-Holsteins und angrenzenden Bundesländern gut besuchte Veranstaltung im Kieler Landeshaus bot die Gelegenheit, eine rechtspolitische Zwischenbilanz zur Situation von hierzulande Ausbildung und Arbeit suchenden Flüchtlinge zu ziehen.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und die Staatsministerin im Bundeskanzleramt Prof. Maria Böhmer hatten sich in ihren Grußworten für eine verbesserte Integration von Flüchtlingen und eine interkulturelle Öffnung der Gesellschaft ausgesprochen und dem Netzwerk Land in Sicht! alles Gute für die künftige Arbeit gewünscht.
Download: Einladungsflyer und Pressemitteilung vom 6.2.2009













