Termine und Veranstaltungen

Veranstaltungsbericht "Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung" am 3.11.2011 im Kieler Landeshaus

Kiel, 9. November 2011

 

Trotz bisheriger Bleiberechtsregelungen leben noch immer etwa 1.800 Menschen nur mit einer „Duldung“ in Schleswig-Holstein - ausgeschlossen von den meisten Integrationsförderangeboten und in ständiger Sorge vor drohender Abschiebung. Die meisten von ihnen leben mit immer wieder verlängerter Duldung, sogenannten „Kettenduldungen“, schon über 6 Jahre hier.

Deshalb luden unter der Überschrift „Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung“ der Landesflüchtlingsbeauftragte, das Diakonische Werk SH, der Flüchtlingsrat SH und das Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ am 3. November zu einer Veranstaltung ins Landeshaus in Kiel. Etwa 60 Personen informierten sich anhand der Beiträge der ReferentInnen und hatten im Rahmen einer Podiumsdiskussion Gelegenheit, auch den politischen VertreterInnen Fragen zu stellen.


Norbert Scharbach, Abteilungsleiter im Justizministerium, erklärte das Fortbestehen der „Kettenduldungen“ vor allem mit der Tatsache, dass fast alle bisherigen Regelungen, die Geduldeten den Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis ermöglichten, als einmalige „Altfallregelungen“ konzipiert waren und sich auf einen bestimmten Stichtag bezogen. Diese in die Vergangenheit gerichteten „Amnestien“ kamen natürlich nicht den Menschen zu Gute, die nach dem jeweiligen Stichtag kamen. Demgegenüber stellte er die Vorzüge des Vorschlags des schleswig-Holsteinischen Justizministeriums heraus, eine neue Aufenthaltserlaubnis für integrierte Geduldete ins Aufenthaltsgesetz einzufügen. Unabhängig von Stichtagen könnten geduldete Flüchtlinge dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie die Kriterien erfüllen. Schleswig-Holstein wird dazu eine Bundesratsinitiative starten.


Dass viele geduldete Flüchtlinge von bisherigen Regelungen nicht profitieren konnten, liege aber nicht nur an Stichtagen, argumentierte Torsten Döhring, Referent des Landesflüchtlingsbeauftragten. Er zeigte am Beispiel einiger Personen bzw. Familien, die mit einer Duldung in Schleswig-Holstein leben, wie auch unrealistische Kriterien und Ausschlussgründe bisheriger Bleiberechtsregelungen zu unter humanitären Gesichtspunkten kaum nachvollziehbaren Ausschlüssen führen. Diese Kriterien werden jedoch in der geplanten Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Großteil übernommen. Sie verlangt ein ganzes Bündel an Nachweisen für vollzogene Integration: von langjährigem Aufenthalt, deutschen Sprachkenntnissen und eigenständiger Sicherung des Lebensunterhalts über Straffreiheit und Erfüllung aller durch die Ausländerbehörde auferlegten Mitwirkungspflichten bis hin zur Unterstützung der schulischen Integration der Kinder durch ihre Eltern und bürgerschaftlichem Engagement.


Johanna Boettcher vom Netzwerk „Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ ging dagegen in ihrem Beitrag darauf ein, warum es Menschen mit einer Duldung kaum möglich ist, sich in Deutschland zu integrieren. Ausschluss von geförderten Deutschkursen, Arbeits- und Ausbildungsverbote sowie fehlende Unterstützung bei der Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt sowie fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten führen unter anderem zu einer äußerst niedrigen Erwerbsbeteiligung von unter 11 % bei Geduldeten. Wenn diese Quote erhöht werden könnte, ergäben sich nicht nur Einsparpotenziale für Land, Kreise und kreisfreie Städte, sondern Geduldete könnten auch dazu beitragen, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, so Boettcher. Sie plädierte deshalb dafür, ausländerrechtliche Hindernisse abzubauen und auch Geduldeten und Asylsuchenden Zugang zu Integrationsförderung zu gewähren.


Fanny Dethloff, Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, stellte die gebündelten Forderungen der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen an eine wirkliche Bleiberechtsregelung vor: es sollte eine fortlaufende Regelung ohne restriktive Ausschlussgründe sein, die Ausnahmemöglichkeiten von der Anforderung der Lebensunterhaltssicherung vorsieht und nicht zu Familientrennungen führt.

 

Im Anschluss kamen die migrationspolitischen SprecherInnen der Landtagsfraktionen zu Wort. Astrid Damerow (CDU), Anita Klahn (FDP), Serpil Midyatli (SPD), Luise Amtsberg (Bündnis 90 / Die Grünen), Heinz-Werner Jezewski (Die Linke) und Flemming Meyer (SSW) diskutierten miteinander und dem Publikum über die geplante Bundesratsinitiative.

Dabei wurde deutlich, dass die Landtagsfraktionen zu einem breiten Konsens gefunden haben hinsichtlich der Notwendigkeit einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge.

Über deren Ausgestaltung besteht allerdings keine Einigkeit. Frau Damerow und Frau Midyatli, unterstützt von Herrn Scharbach, warben um Akzeptanz für den Vorschlag der Regierungsfraktionen und des Ministeriums und argumentierten, dass eine weitergehendere Regelung mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bund und in der Bevölkerung ohnehin nicht durchsetzbar sei. Frau Amtsberg, Herr Jezewski und Herr Meyer stellten hingegen den Nutzen der Regelung sowie ihrer Durchsetzbarkeit in Frage, wenn bereits jetzt absehbar sei, dass ein Großteil der Geduldeten wieder ausgeschlossen würden, da die Kriterien zu restriktiv gefasst seien.

Kleine klare Antwort erhielten FragestellerInnen aus dem Publikum, die sich nach dem Auslaufen der letzten „Altfallregelung“ zu Ende dieses Jahres erkundigten und wissen wollten, welche Konsequenz das für die Menschen haben werde, die durch die Altfallregelung zwar eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten hatten, aber zu Jahresende die Kriterien für eine Verlängerung nicht erfüllen werden. Wenn bis dahin keine neue Regelung getroffen wird, fallen sie – trotz mindestens 10jährigen Aufenthalt in Deutschland – wieder in die Duldung zurück und sind damit prinzipiell wieder von Abschiebung bedroht. Norbert Scharbach vom Justizministerium deutete hier die Möglichkeit einer Übergangsregelung mit Blick auf die Bundesratsinitiative des Landes an.


Zur Pressemitteilung der VeranstalterInnen Leitet Herunterladen der Datei einhier


Mehr Informationen zur Diskussion über die Schleswig-Holsteinische Bundesratsinitiative finden SieÖffnet internen Link im aktuellen Fenster hier

 

Es wird eine Dokumentation der Veranstaltung erstellt, die dann auch auf dieser Webseite zur Verfügung stehen wird.

Auftaktveranstaltung „Handwerk ist interkulturell“ und Verleihung der Unterzeichnerurkunden der Charta der Vielfalt am 14.9.2011 in Lübeck

 

Wir fördern Vielfalt – Schleswig-Holsteiner Unternehmen unterzeichnen die Charta der Vielfalt“ unter diesem Motto überreichte Sven Schindler, der Senator für Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck, die Unterzeichnerurkunden der „Charta der Vielfalt“ an fünf Lübecker Betriebe und Vereine.

 

Den Rahmen dafür bot am 14. September 2011 eine gemeinsame Veranstaltung der Projekte „Handwerk ist interkulturell“ der Handwerkskammer Lübeck und „Interkulturelle Öffnung“ des Diakonischen Werkes Hamburg West/ Südholstein. Beide Projekte sind Partner im Netzwerk „Land in Sicht – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“.

 

Die Handwerkskammer gab bei der Veranstaltung dem neuen Projekt „Handwerk ist interkulturell“ den offiziellen Startschuss. „Das Projekt wird mit den anderen Partnern aus dem Netzwerk einen Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels leisten“, so Christian Maack, Geschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck. Ziel des gesamten Netzwerkes sei es, mit Hilfe von Einzelberatungen, Schulungen, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit in Schleswig-Holstein ein Klima zu schaffen, das die Integration auch von Flüchtlingen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus unterstützt. „Angesichts des bereits vorhandenen Fachkräftemangels und fehlenden Auszubildenden in Betrieben müsse auch diese Zielgruppe mit einbezogen werden“ sagte Heidi Näpflein als zuständige Projektleiterin.

 

Eine gelungene Integration kann nur erreicht werden, wenn die „Aufnahmegesellschaft“, vor allem alle relevanten Arbeitsmarktakteure dazu beiträgt. Erfreulich ist deshalb, dass das Projekt „Interkulturelle Öffnung“ fünf Lübecker Betriebe als neue Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ gewinnen konnte, die im Rahmen der Veranstaltung in der Handwerkskammer gewürdigt wurden. Die „Charta der Vielfalt“ beinhaltet ein Bekenntnis zu mehr Vielfalt im Betrieb und will den Blick u.a. auf die Potenziale von Migrantinnen und Migranten lenken. Die Charta wurde bundesweit bisher von über 1000 Unternehmen unterzeichnet.

 

Sven Schindler, Senator für Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck, überreichte die Unterzeichner-Urkunden und betonte die Wichtigkeit der Erschließung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten für die Wirtschaft. Folgende Lübecker Betriebe und Vereine unterzeichneten die „Charta der Vielfalt“: Haus der Kulturen e. V., die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Fa. Junge. Die Bäckerei, Fa. Feinmechanik Wache und die Volksbank Lübeck. Alle bekannten sich mit ihrer Unterschrift zur Förderung von Vielfalt in ihren Unternehmen.

 

In Schleswig-Holstein gehören auch der Medizin- und Sicherheitstechnik-Hersteller Dräger, der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, die Campbell’s Germany GmbH, der Elmshorner Einwandererbund, der Verkehrsverbund Hamburg-Holstein/ Pinneberger Verkehrsgesellschaft, der Paritätische Schleswig-Holstein und das Lübecker Traditionshaus Niederegger bereits zu den Unterzeichnern der Charta.

 

Das Projekt „Interkulturelle Öffnung“ steht interessierten Betrieben mit seinen Beratungs- und Schulungsangeboten zur Interkulturellen Öffnung und Interkulturellen Kompetenz weiterhin zur Verfügung.

 

Das Projekt „Handwerk ist interkulturell“ startete mit Themenprojekten, wie einer Fahrradwerkstatt „Hilfe zur Selbsthilfe“ und einem Gartenprojekt, in denen Flüchtlinge ihr vorhandenes Wissen und Können unter Anleitung von Meistern zeigen können. Da ihnen die in Deutschland erforderlichen Zeugnisse fehlen, ist dies ein Weg, der anschließend über Betriebs-Praktika zu Ausbildung und Arbeit führen soll.