Zugang zum Arbeitsmarkt
September 2011:
Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis. Aufenthaltsstatus <=> Leistungsanspruch
E-Book des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Durch Klicken auf die Register auf der rechten Seite erfährt man, welchen Zugang zum Arbeitsmarkt und welchen Leistungsanspruch der jeweilige Aufenthaltsstatus gewährt.
Mai 2011:
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit "Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland - Fragen, Antworten, Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber"
Mai 2011:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitserlaubnisverfahren über die ZAV
Mai 2011:
Beschäftigungsverfahrensverordnung mit Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (§ 7: Härtefallregelung; § 10: Beschäftigungserlaubnis für Geduldete; § 11: Arbeitsverbot für Geduldete)
Januar 2011:
Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit über Neuerungen bei der Arbeitsmarktzulassung ab 1. Mai 2011
14. Januar 2011:
Erlass des Justizministeriums SH: Zustimmung zu Praktika und Verlassenserlaubnis für TeilnehmerInnen von Land in Sicht
8.12.2009:
Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur Anschlussregelung der Innenministerkonferenz
20.10.2009:
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 20.10.2009 zur Aufnahme von Praktika im Rahmen des Netzwerkes Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Holstein
August 2009:
Übersicht über den Zugang zu Sozialleistungen und Arbeitsmarktzugang nach Aufenthaltsstatus (Büro für Qualifizierung in der Flüchtlingsberatung)
Mai 2009:
Beschäftigungserlaubnis für geduldete AusländerInnen (Netzwerk Integration), auch auf Türkisch, Englisch, Russisch, Französisch, Serbisch / Kroatisch
Februar 2009:
Aufenthaltsgesetz mit Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit
Februar 2009:
Beschäftigungsverordnung mit Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit
Februar 2009:
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Fragen, Antworten sowie Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Merkblatt 7 der Bundesagentur für Arbeit)
Januar 2009:
Wie erhalte ich eine Beschäftigungserlaubnis? (Netzwerk Integration), auch auf Türkisch, Englisch, Russisch, Französisch, Serbisch / Kroatisch
Januar 2009:
Beschäftigungserlaubnis für Jugendliche mit ungesichertem Aufenthaltsstatus (Netzwerk Integration), auch auf Arabisch und Russisch
Januar 2009:
Zugang von Jugendlichen mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung zu Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung und Bildung (Netzwerk Integration), auch auf Arabisch und Russisch
9.1.2009:
Übersicht über die Neuregelungen des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes vom 20.12.2008 (Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin)
18.7.2008:
Die Integration von Flüchtlingen in Arbeit, Ausbildung und Beruf - Arbeitsagenturen, ARGEn und der ESF (Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin)
21.4.2008:
Ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, Ausländern mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen anzubieten? (
Rechtliche Information von Dr. Barbara Weise)
März 2008:
Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 119 SGB III: Auch Geduldete und Asylsuchende können sich arbeitslos melden
Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Informationsfaltblatt der Bundesagentur für Arbeit
2008:
Musterantrag auf Arbeitsvermittlung an Arbeitsagentur (Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin)
Juni 2007:
Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) - auch für Jugendliche mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
8. Juni 2007:
Gesetzliche Bleiberechtsregelung für geduldete AusländerInnen. Arbeitsmarktpolitische Empfehlungen aus der Praxis (initiiert von sieben arbeitsmarktpolitischen Projektverbünden für Asylsuchende mit insgesamt 62 mitwirkenden Organisationen und Institutionen)
Oktober 2007:
Modellanträge auf Arbeitserlaubnis (Infonet Schleswig-Holstein)
Achtung: Dies sind Modelle, sie sind möglicherweise nicht übertragbar und ersetzen keine individuelle Beratung.
Modell-Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben:
Zuerst müssen Sie eine Arbeitsstelle finden und der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin muss Ihnen die Arbeitsstelle anbieten. Danach stellen Sie bei der Ausländerbehörde einen Antrag für eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. Manche Ausländerbehörden haben Formulare dafür.
Das erste Formular betrifft Angaben über Sie selbst und über den Arbeitsplatz.
Das zweite Formular geben Sie an den Chef / die Chefin weiter.
Darin wird nach der genauen Tätigkeit gefragt, nach Arbeitszeit, Bezahlung usw.
Achtung! Wir empfehlen die Formulare mitzunehmen und in Ruhe auszufüllen, bzw. den Antrag schriftlich und mit Unterstützung zu formulieren.
Es ist wichtig, dass Ihr Antrag sorgfältig und ausführlich begründet wird.
Mit dem ersten Formular prüft die Ausländerbehörde, ob Ihnen die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Erst wenn diese Prüfung beendet ist, wird Ihr Antrag an die Arbeitsagentur zur Arbeitsmarktprüfung weitergeleitet. Die Ausländerbehörde darf Ihren Antrag nur dann bewilligen, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat.
Nicht überall gibt es Antragsformulare. Orientieren Sie sich an unserem Muster, damit Sie möglichst alles Wichtige in den Antrag schreiben.
Modell-Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und 3 Jahren Voraufenthalt (mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis) in der Bundesrepublik.
Modell-Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen mit einer Duldung und 4 Jahren Voraufenthalt (mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis) in der Bundesrepublik.
Ausführliche Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge auch unter http://www.ggua-projekt.de/Zugang-zum-Arbeitsmarkt.132.0.html



